semantische Erwägungen überfordern wohl nicht nur die Gerichte. Auch wenn es vermutlich wenig Sinn macht, hier ins Detail zu gehen- gelegentlich ist die Versuchung dann doch zu groß.
Man könnte sich in den angesprochenen, konkreten Fällen, anstatt sie in einen Topf zu werfen, etwa fragen womit eine politischen Gegnerin, ungeachtet juristisch fixierter Grenzziehungen und ohne Rücksicht auf den jeweiligen Kontext, ernsthaft(er) beleidigt wird, wobei auch das Ausmaß des Hasses, der die Beleidiger motiviert hat, hereinspielt und erwogen werden kann : Ein "Stück Scheiße", eine " DrecksFotze" oder eine "Nazi-Schlampe".
Dass letzterer vielleicht sogar wegen der Anfangsbuchstaben der das Kompositum bildenden Substantive ein satirischer Effekt eignet, verdient immerhin Erwähnung. Beim "Stück Scheiße" kämen freilich nur die wenigsten auf diese Idee.
Hinzuzufügen wäre noch, dass es hier weniger um die Verletzlichkeit der Beleidigten geht, sondern um die Auswirkungen auf Dritte, die durch die Verbreitung der Beleidigungen erzielt werden könnten. Das könnte am Ende zu Gelüsten führen, die im schlimmsten Fall auf Mord und Totschlag hinauslaufen. |