Als steuerliche Folge muss der Schiffs-, Immobilien oder Windpark-Fonds deshalb auch diese eigentlich sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben als Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie, des Schiffs oder des Windparks behandeln. Dies bedeutet, dass diese Ausgaben nicht im Jahr ihrer tatsächlichen Entstehung sofort und in voller Höhe den Gewinn mindern (und meist zu einem Verlust der KG führen), sondern über viele Jahre als AfA abgeschrieben werden müssen. Für die Kommanditisten bedeutet dies, dass die ihnen oft in den ersten Jahren zuwiesenen (hohen) Verluste durch das Finanzamt korrigiert werden können, wenn bei der KG eine Änderung der dortigen Steuerbescheide erfolgt. Nach den beiden Urteilen des BFH mit Grundsatzcharakter stehen solche Änderungen jetzt in größerer Zahl zu erwarten. Damit wird für viele Kommanditisten der positive steuerliche Effekt in den ersten Jahren der Beteiligung am Fonds nachträglich beseitigt werden – ergo: Es drohen Steuernachzahlungen Hoohoho...jetzt werden die auch noch zur Kasse gebeten looool...eine Abzocke folgt der nächsten ----------- Semperaugustus ID Sperre für immer Erneutes Anliegen von Doppel-IDs. Untragbar für das Forum |