-das Gesellschaftsrecht lässt Quartals- und Monatsdividenden zu -das Gesellschaftsrecht ist bei dem Erwerb eigener Anteile weniger restriktiv -in den USA wird der Goodwill abgeschrieben, während man in Deutschland nur sehr zaghaft abschreibt (Entstehung von Goodwillblasen) - die Bilanzqualität ist aus meiner Sicht in den USA besser als in Deutschland -es gibt mit der SEC eine starke Finanzaufsicht -die FASB überträgt die Sitzungen zur Änderung von Rechnungslegungsvorschriften live im Internet, die FASB Rechnungslegungsvorschriften kann man jederzeit einsehen -Q&A auf Investorenkonferenzen können für alle Investoren nachvollzogen werden -lächerliche Quartalsmitteilungen wie bei Delivery Hero sind in den USA undenkbar -in Deutschland zockt man die Kleinanleger mit K.O.-Zertifikaten ab (in den USA verboten) -pro Forma Angaben müssen in einem Zusatzdokument erläutert werden ... |