Grundsätzlich sind Fahrverbote jedoch erlaubt. Ob da jetzt ab 01.06.18 oder 01.09.2019 steht macht in meinen Augen keinen Unterschied.
Das Urteil sagt, das Fahrverbote für Euro-5-Diesel im Sinne der Verhältnismäßigkeit erst ab September 2019 erlaubt sind. Also erst in 1,5 Jahren. Vorher sind Fahrverbote für Euro-4 und ältere Fahrzeuge erlaubt. Aber das ist nicht das Kernproblem und in ein Euro-4-Fahrzeug werden mit Blick auf den Wiederverkaufswert nur ganz wenige noch einen SCR-Kat nachrüsten, zumal anzunehmen ist, das bei Euro-5-Fahrzeugen ohnehin einfacher ein SCR-Kat nachzurüsten sein sollte. weil er ja entwicklungstechnisch näher an der SCR-Zeit dran ist.
Und das Urteil sagt, das es dann letztlich nach Ablauf der vier Jahre von Euro-5 auf Euro-6 eine Sache des Autofahrers ist, weil der verursacht mit seinem Fahren und seiner Weigerung auf ein neueres Fahrzeug umzusteigen erst das Abgasproblem.
Ergo ein schwarzer Tag für die Baumot Group AG.
Die Bundeskanzlerin meldete sich eben auch zur Wort. Sie sieht die von ihrer Regierung getroffenen Maßnahmen sehr bestätigt. Es handelt sich um ein Problem in einzelnen Städten (Anm. von mir: weniger als 6 % aller Deutschen Städte) und nicht um ein Problem aller Autofahrer. Man werde das Gespräch mit den betroffenen Kommunen suchen.
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