Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0005710503, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 28.06.2011 wirksam.
Frankfurt am Main, 28.12.2010 Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung
wurde der Handel an allen Börsenplätzen eingestellt. Wer nicht auf die Durchhalteparolen einiger hier gehört hat, hat sich einen Totalverlust erspart...