jetzt, da die "erwartete" Katze aus dem Sack ist und wie vorherzusehen eine neuerliche Kapitalerhöhung vor der Tür steht. Wie verhält es sich rechtlich mit der nicht eingehaltenen Ankündigung zur Handelbarkeit der 0,01 Aktien?
Für meine Begriffe sollte das eigentlich strafrechtlich relevant sein, weil es quasi unberechtigterweise fremdes Kapital bindet und die Inhaber Kursschwankungen schutzlos ausgeliefert sind.
Wäre gut, wenn es dazu mal ernsthafte Antworten gäbe. |