In der selben Einladung vom Jahresende 2020 steht übrigen auch etwas über den Aktienkurs, der damals bei 4,5 EUR pendelte:
"Der aktuelle Börsenkurs der Aktien spiegelt den derzeitigen, d. h. unter Abzug des mit Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Dezember 2020 bekannt gemachten Finanzierungspakets bestehenden, inneren Wert der Gesellschaft nicht zutreffend wider, da er bereits den Erhalt weiterer Finanzmittel, insbesondere auch durch den WSF, berücksichtigt. Der Börsenkurs enthält somit bereits einen Aufschlag auf den inneren Wert der Gesellschaft im Vergleich zu der Situation ohne ein vergleichbares Finanzierungspaket. Denn aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen sowie durch wieder ansteigende Infektionszahlen und das damit verbundene kurzfristigere Buchungsverhalten einiger Kunden musste die Gesellschaft einen wesentlichen Teil ihres operativen Geschäfts (etwa Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbetrieb) wieder weitgehend aussetzen. Situationsbedingt entsteht der Gesellschaft dadurch ein Finanzierungsbedarf, den die Gesellschaft nicht mehr durch Eigenmittel decken kann. Eine Alternative zu den Stabilisierungsmaßnahmen des WSF als einem wesentlichen Bestandteil des zur weiteren Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft erforderlichen Finanzierungspakets gibt es nach Einschätzung des Vorstands nicht. Im Rahmen der Verhandlungen des Finanzierungspakets mit dem WSF hat die Gesellschaft Alternativmodelle mit einem höheren Ausgabebetrag und einer geringeren Aktienbeteiligung vorgeschlagen. Diese Alternativen ließen sich in den Verhandlungen jedoch nicht durchsetzen. Die Alternative zur Einräumung eines Umtauschrechts zum geringsten Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00 je Aktie wäre daher das Scheitern des Finanzierungspakets insgesamt und in der Folge die Bestandsgefährdung der Gesellschaft gewesen, also ein möglicher Totalverlust für die Aktionäre. Vor diesem Hintergrund schätzt der Vorstand der Gesellschaft den Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00 je Aktie insgesamt im Gesellschaftsinteresse als angemessen ein. Hierbei hat der Vorstand zudem berücksichtigt, dass den Aktionären durch die unter Tagesordnungspunkt 2 zu beschließende Kapitalerhöhung die Möglichkeit eingeräumt wird, neue Aktien der Gesellschaft zu einem ähnlichen Bezugspreis zu beziehen."
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