Klasse, danke für deine konstruktive Rückmeldung.
Zum erzeugten Schaden, es ist ohne Zeifel dass hier ein Schadenersatzanspruch vorliegt und zwar unteranderem gegen die Gesellschaft (weitere beklagte Parteien sind soweit bekannt, lasse wir aber mal in der Diskussion außen vor), bei den Vendor claims haben wir aktuell Seifert, Tekkie und Wiese, gehen wir kurz auf diese ein, grobe Einschätzung von dem was wir wissen Titan/Wiese kann im Leben so nicht durchgehen, anhand dessen was man im laufe der letzten Monate/Jahre eruieren konnte hängt Wiese selbst bis Obekante mit drin, Tekkie, machen wir es kurz volle Berechtigung, hier müsste man dann jedoch schauen was man macht, Rückabwicklung des eschäfts würde eine zahlung von Tekkie beinhalten da der VKP damals aus einer Kombi aus shares de Interntaional Holding und Cash ausgeführt wurde, Seifert aus meiner Sicht nicht wirklich seriös einschätbar, da schlussendlich zu wenige belastbare Informationen vorliegen.
Aktionäre und Anleihengläubiger, Schadenersatz aufgrund von Täuschung zulässig, die Frage ist in welcher Höher wird es bemessen und mit welcher Quote und welcher Form kann die Kompensation erfolgen. Bekannterweise habe ich eine sehr Hohe Meinung vom VEB und von derem Vortänzer Herrn Kersten, von sener Seite aus kam im Frühjahr letzten Jahres mal eine Schätzung auf eine realisierbare Schadenersatzquote von 15-20 %.
Gehen wir rüber zur Gläubigerseite, dort sehen wir eine Mischung aus Banken (jedoch klar in der Mindeheit), PA und HF, die Banken verwalten noch die Reste Ihrer ursprünglichen Kreditsummen und die PA/HF haben die Schuldtitel zu massiven Abschlägen (Bankkredite bzw. Teile davon zu Abschlägen von 20-30% und Anleihen bzw. Teilsummen daraus zu Abschlägen von in der Spitze knapp über 50%) erworben, Stellung der HF und PA somit shon mal klar, die würden alleine schon ein Mordsgeschäft machen wenn sie den Esel so getrimmt bekommen das eine Rückführung von 100% des Fremdkapital Nennwerts zurückgeführt wird.
Wir haben bereits eine Kapitalmaßnahme auf Ebene von Sushi gesehen, die Gläubigergruppe die diesen ganzen MF Deal durchgezogen hat kann man faierweise nur Beglückwünschen und auf Ebene von Confo bahnt sich eine weitere Kapitalmaßnahme an, operativ ist der Kübel zwar nicht der Knaller jedoch hat Confo Potenzial wenn man ihn zerflückt, was selbst im Interesse der Gesellschafter der international Holding liegen dürfte da die Gruppe immer noch als größter Gläubiger von Confo in den Büchern steht.
Deine Theorie wäre grundsätzlich ausführbar, jedoch hätten dann unabhängige dritte Parteien auf Seite der Beklagten mit Hoher Wahrscheinlichkeit ein ziemliches Problem da attackierbar, des Weiteren hätte man sich doch den ganzen Aufriss mit der PWC Untersuchung und der modifizierung der Holding sparen können und somit auch immense Summen.
Zur Kompensationsvariante mit den shares, wenn dann kann dies nur ein Teil der Kompensation darstellen und ob dies zu 100 % aus dem Bestand bedient werden kann oder nicht kommt aus meiner Sicht darauf an, welchen tatsächlichen EK Wert man ggf. innerhalb der neuen Struktur aktiviert, die Anzahl der auszugebenden Aktien ist begrenzt und auch das weißt du genauso gut wie ich, daher ist die Nummer mit 200 Mrd Aktien doch Quatsch. Nur mal für den Fall gerechnet dass das issued share capital ausgegeben wird, wäre die Gsssesellschaft hier mit Abstand Weltmeister für ausgegebene Aktien und selbst die aktuell bereits grundsätzlich ahndelbare Anzahl von 4,3 Mrd shares ist schon bemerkenswert. ;-)
Zum Thema Profitabilität, nehmen wir die schwachsinnig hohen Zinsen doch mal auf Marktübliche Konditionen runter, dann sehen wir doch bereits das der Kübel gewinnträchtig operieren kann.
Den höchsten Profit bzw. den höchsten Nutzen kann man ausschließlich dadurch erreichen wenn man den Kübel nach Eingung mit den Klägern zu marktüblichen Zinsen operieren lässt.
Gerne können wir diese Diskussion weiterführen. |