Das Elterngeld kommt zum 1. Januar 2007. Es wird volle zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate geben auch Vätern einen Anreiz, Erziehungsurlaub zu nehmen.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen begrüßte die im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen: "Die Beschlüsse zeigen, dass es ein gemeinsames Anliegen der Gesellschaft ist, dass Kinder erzogen werden."
Folgende Regelungen liegen dem Elterngeld zugrunde:
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Einkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto.
Es gibt einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag von 300 Euro.
Der Sockelbetrag wird nicht mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen verrechnet werden, wie zum Beispiel mit dem Arbeitslosengeld II.
Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Partnermonate bieten Anreize zum Miterziehen
Die Bezugszeit beträgt 12 Monate plus zwei Partnermonate. Sofern Väter sich bereit erklären, die Erziehung der Kinder zu übernehmen, werden zwei Monate zusätzlich Elterngeld gezahlt. Damit wird eine Anreizsituation geschaffen, damit sich auch Väter mehr an der Erziehung beteiligen. Das Elterngeld ist bei gleichem Budget dehnbar auf zwei Jahre.
Die 14 Monate können frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.
Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden. Alleinerziehende haben durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen und fallen nicht in Sozialhilfe. Sie erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
Besondere Regelungen für Mehrkindfamilien und Geringverdiener
Von der Leyen betonte die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung von Mehrkindfamilien: "Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen, schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum", erklärte die Bundesministerin. Der Bonus knüpft an das vorherige Einkommen der Mutter und das ursprünglich gezahlte Elterngeld an.
Mit einer Geringverdienerkomponente werden die Bezieher von geringen Einkommen besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro pro Monat gibt es eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens. Damit wird dem Lohnabstandsgebot Rechnung getragen.
Die geschützte Elternzeit bleibt im bisheringen zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
Das Elterngeld ist steuerfinanziert, selbst jedoch steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Als Lohnersatzleistung bleibt das Elterngeld steuerfrei, wirkt sich jedoch auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Ein Progressionsvorbehalt gilt zum Beispiel auch beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfen und Überbrückungsgeldern (§ 32 b Abs. 1 EStG).
Der Kostenrahmen für das Elterngeld beträgt rund 3,87 Milliarden Euro jährlich.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/-,413.990849/artikel/Erziehungsgeld-Paradigmenwechs.htm |