Aktuelle Analysteneinschätzungen kompakt für euch

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neuester Beitrag: 25.05.10 14:03
eröffnet am: 11.11.06 07:36 von: Peddy78 Anzahl Beiträge: 117
neuester Beitrag: 25.05.10 14:03 von: toni8000 Leser gesamt: 96887
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bewertet mit 16 Sternen

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01.04.08 11:48

17100 Postings, 6866 Tage Peddy78Für alle die es interessiert (oder auch nicht).

Aktuelle Aktienanalysen

11:32 Uhr Viscom kaufen Norddeutsche Landesbank (Nord/LB)  
11:31 Uhr ARQUES Industries kaufen AC Research  
11:30 Uhr GPC Biotech verkaufen Norddeutsche Landesbank (Nord/LB)  
11:29 Uhr GAGFAH Chance für Antizykliker Performaxx-Anlegerbrief  
11:28 Uhr SGL CARBON Depotaufnahme Volksbank Karlsruhe eG  
10:58 Uhr E.W. Scripps underweight Lehman Brothers Inc.  
10:57 Uhr Boeing overweight Lehman Brothers Inc.  
10:37 Uhr AWD hold SRC Research GmbH  
10:33 Uhr Heidelberger Druck verkaufen Bankhaus Lampe KG  
10:29 Uhr JENOPTIK halten SES Research GmbH  
10:28 Uhr Greater China kaufen Performaxx Research GmbH  
10:22 Uhr Mayr-Melnhof kaufen Öko Invest  
10:21 Uhr Galaxy Nutritional Foods weiter kaufen Öko Invest  
10:20 Uhr Wendy's International equal-weight Lehman Brothers Inc.  
10:19 Uhr Höft & Wessel kaufenswert ExtraChancen  
10:18 Uhr Biopetrol sehr aussichtsreich Öko Invest  
10:17 Uhr Schering-Plough equal-weight Lehman Brothers Inc.  
09:03 Uhr Polycom buy Wedbush Morgan Securities Inc.  
09:02 Uhr Applied Materials sector perform RBC Capital Markets  
09:01 Uhr KLA-Tencor sector perform RBC Capital Markets  
08:59 Uhr Novellus Systems outperform RBC Capital Markets  
08:56 Uhr Marathon Oil average Caris & Company, Inc.  
08:55 Uhr BorgWarner neutral Robert W. Baird & Co. Incorporated  
08:43 Uhr Magna International outperform Robert W. Baird & Co. Incorporated  
08:42 Uhr Tenneco outperform Robert W. Baird & Co. Incorporated  
08:39 Uhr Visteon outperform Robert W. Baird & Co. Incorporated  
08:38 Uhr Wet Seal outperform Cowen and Company, LLC  
08:35 Uhr Vertex Pharmaceuticals positive Susquehanna Financial Group, LLLP  
08:33 Uhr Novartis buy Société Générale Group S.A. (SG)  
08:32 Uhr ENI hold Société Générale Group S.A. (SG)  
08:21 Uhr Altria buy Stifel, Nicolaus & Co., Inc.  
08:00 Uhr CEZ hold Raiffeisen Centrobank AG  
07:50 Uhr Royal Dutch Shell buy Société Générale Group S.A. (SG)  
07:41 Uhr Xstrata buy Société Générale Group S.A. (SG)  
31.03.2008 Merck & Co. neues Kursziel Lehman Brothers Inc.  
31.03.2008 TIBCO Software Downgrade Jefferies & Company Inc.  
31.03.2008 Altria neues Kursziel Stifel, Nicolaus & Co., Inc.  
31.03.2008 SINGULUS halten SES Research GmbH  
31.03.2008 BayWa kaufen Bankhaus Lampe KG  
31.03.2008 ESCADA Käufe bis max. 16,17 EUR Frankfurter Börsenbriefe  
 
 

02.04.08 00:10
1

369 Postings, 5931 Tage sebastianmsEntwicklung

Die Aktie ist einfach kolossal unterbewertet, alles unter 20€ ist ein Witz...

Ich glaube J.P. Morgan verkauft gerade seine restlichen Anteile und der Kurs ist deshalb noch so weit unten, bin gespannt ob wir die Woche noch eine Meldung bekommen. Wenn ja, dann ist dies mehr als ein klares Kaufsignal.

Ich bin mit Aktien nun schon drin, wenn die Meldung mit J.P. Morgan kommt bin ich mit einem langfristigen Call dabei, bei 1-1,5 Jahren ist man damit auf der sicheren Seite. Risiko nach unten sehr gering und riesige upside.  

02.04.08 09:10

17100 Postings, 6866 Tage Peddy78sprichst Du von der Dt. Telekom @sebastianms?

Das ist wohl mit einer der uninteressantesten Werte derzeit.

Oder welchen Wert meinst Du?

Leider kann man sas auch deinem Posting nicht erkennen.  

02.04.08 11:22
1

2150 Postings, 6343 Tage peter555Telekomforum

in dem befinden wir uns doch wohl und deshalb kann man ja wohl davon ausgehen,dass es sich um die gute alte DT.Telekom handelt.Und so daneben liegt er auf keinen Fall,dass Du es anders siehst sei Dir gestattet denn es ist Dein Problem...  

02.04.08 11:40

17100 Postings, 6866 Tage Peddy7816.000 gegen einen.

News - 02.04.08 10:53
16.000 gegen einen

Ob Richter, Staatsanwälte oder Advokaten - die Vorwürfe falscher Angaben im Börsenprospekt gegen die Telekom haben schon das gesamte Justizsystem beschäftigt. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geht der Prozess jetzt in die entscheidende Phase.


Es ist eine Vorahnung, als 2001 beim Landgericht Frankfurt die ersten Klagen eintreffen. Eine Vorahnung, dass dies ein besonderer Fall werden könnte.

Im April vor sieben Jahren trudeln die ersten Schadensersatzklagen enttäuschter T-Aktionäre im Frankfurter Gericht ein. Deren Vorwurf: Die Telekom habe im Prospekt zur zweiten und dritten Aktienausgabe falsche Angaben zur Bewertung ihres Immobilienbesitzes gemacht. Das Ziel: die Telekom zur Rücknahme der T-Aktien zu zwingen - und zwar zum Ausgabekurs.

Der lag bei der dritten Tranche des Börsengangs im Jahr 2000 noch bei 66,50 Euro. Als das Papier vierzehn Monate später bei nur noch 17,10 Euro notiert, reichen weitere 150 Aktionäre ihre Klagen ein. Telekom  -Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz von der Kanzlei Latham & Watkins denkt zu diesem Zeitpunkt noch, dass sich vielleicht einige Hundert der Klage anschließen werden. Doch er irrt. Denn das ist nicht nur ein besonderer Fall. Das wird ein Prozess, wie es ihn noch nie gegeben hat.





Die Klagelawine von Kleinaktionären, die das Gericht schließlich überrollt, sprengt die Vorstellungskraft selbst hartgesottener Richter und Anwälte. 2600 Klageverfahren, hinter denen 16.000 Anleger versammelt sind, die von 913 Anwälten vertreten werden: Nie zuvor musste ein Dax-Konzern eine solche Armee der Advokaten bekämpfen.

Sieben Jahre nachdem die ersten Aktionäre geklagt haben, startet am 7. April vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die mündliche Verhandlung im Musterverfahren gegen die Telekom. Doch woher rührt das Mammutbegehren gegen den Ex-Monopolisten eigentlich?

Mit pompösem Medienaufgebot und Schauspieler Manfred Krug als werbendem Kronzeugen startet die Telekom 1996 an der Börse. Das zur "Volksaktie" stilisierte Papier versiebenfacht parallel zur Interneteuphorie bis 2000 seinen Wert, zwei weitere Tranchen werden 1999 und 2000 vergeben.

Doch im August 2000 knöpft sich die "Bild" den damaligen Telekom-Vorstandschef Ron Sommer vor und erzählt auf der ersten Seite eine brisante Geschichte: Ein Steuerrechts-Fachlehrer habe bei der Staatsanwaltschaft Bonn Anzeige wegen Betrugs gegen den Konzern erstattet. "Ich klage für mich und meine vier Kinder", wird der Familienvater zitiert - und das Desaster, oder besser: T-Saster, medial in Gang gesetzt. Die Versprechungen der Werbespots seien "klar gebrochen" worden, von milliardenschweren Übernahmeabsichten sei nie die Rede gewesen.



Die Staatsanwaltschaft nimmt sich Ende 2000 tatsächlich des Themas an. Insgesamt rund 450 weitere Strafanzeigen gehen in Bonn noch ein. Die Fahnder interessiert ein Detail: die Praxis der Immobilienbewertung. Ganze fünf Jahre ermitteln die Staatsanwälte wegen des Verdachts auf vorsätzliche Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug, als Hauptverdächtigen führen sie den früheren Finanzvorstand Joachim Kröske. Ein Jahr vor dem Börsengang hätte das Management Immobilien des Unternehmens um mehrere Milliarden Euro zu hoch bewertet, so der Verdacht. Da die Zeit damals drängte, wurden die Bestände nicht einzeln begutachtet, sondern in Kategorien aufgeteilt.



Doch erst eine Wertberichtigung durch den damals neu angetretenen Finanzchef Karl-Gerhard Eick löst das Desaster aus: Im Februar 2001 kürzt Eick nach dem Erstellen eines neuen Gutachtens den Wert der Immobilien um 2 Mrd. Euro, den Konzerngewinn um 20 Prozent - die Aktie sackt ab. Ende 2001 stutzt die Telekom den Wert um weitere 0,9 Mrd. Euro.

Die Klageflut empörter Aktionäre nimmt ihren Lauf. Sie fühlen sich durch angeblich falsche Angaben im Börsenprospekt und über die Risiken der Volksaktie getäuscht. Sie wollen Schadensersatz. Die Klagen kommen waschkörbeweise an. Mal als Schriftsatz, mal lapidar formuliert auf einer Postkarte. Auch bei der Hamburger Öffentlichen Vergleichsstelle (ÖRA) treffen 17.000 Schlichtungsgesuche ein.

In erster Instanz ist damals beim Landgericht Frankfurt der Richter Meinhard Wösthoff zuständig. Vor ihm türmt sich eine kaum zu bewältigende Aufgabe auf. Erst im November 2004 kommt es zur ersten Verhandlung: Wösthoff beanstandet zwar die Bewertungsmethode - was aber noch lange nicht heiße, "dass das zu einem falschen Ergebnis führt".

Ein Jahr später der zweite Termin: Wösthoff verweist den Mammutprozess zum OLG Frankfurt. Grundlage dafür ist das Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG), das eigens für die Causa Telekom erlassen wurde. Die Staatsanwälte stellen ihre Ermittlungen indes ein. Trotz eines millionenschweren Gutachtens können sie ihre Vorwürfe nicht untermauern, die Telekom muss aber 5 Mio. Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Nun wird das OLG am nächsten Montag den Fall neu aufrollen. Als Musterkläger für die Anleger aus dem dritten Börsengang hat das Gericht einen Pensionär bestellt, der 2000 insgesamt 38.000 Telekom-Aktien gekauft hatte. Durch den Absturz der Aktie nach der Immobilienwertberichtigung habe er 1,2 Mio. Euro verloren. Er wird von der Kanzlei Tilp vertreten.



Ob das Thema Immobilienbewertung überhaupt zur Sprache kommt, ist fraglich. Das Gericht hat zunächst den Kauf des US-Mobilfunkanbieters Voicestream für mehr als 35 Mrd. Euro auf die Agenda gesetzt. Damit war die Verschuldung der Telekom auf 70 Mrd. Euro angeschwollen - und der Kurs weiter belastet worden. Als erster Zeuge ist dazu der damalige Vorstandschef Ron Sommer geladen. Eine erneute Immobilienbewertung dürfte bis zu 20 Mio. Euro kosten und den Prozess weiter in die Länge ziehen.

Entscheidet das OLG zügig und geht der Fall zum Bundesgerichtshof, könnte das Monsterverfahren frühestens im kommenden Jahr beendet sein - wenn die Telekom gewinnt. Setzen sich die Kläger durch, muss jeder einzelne Fall wieder zurück zum Landgericht- dort müssen die Schadensersatzansprüche dann individuell geprüft werden.

Viel schneller könnte sich die Telekom im Wege des Vergleichs einigen, so wie sie das bereits in den USA getan hat. Angesichts eines Streitwerts von unter 100 Mio. Euro wäre das für den Konzern noch nicht einmal ein großes Problem. Doch die Telekom sieht sich im Recht: Am Börsenprospekt sei zu jeder Zeit alles richtig gewesen. Und schließlich wäre ein Vergleich gegenüber denjenigen, die nicht geklagt haben, nicht gerecht.


Von Astrid Maier (Hamburg)





Quelle: Financial Times Deutschland

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DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENS-AKTIEN O.N. 10,94 +0,37% XETRA
 

02.04.08 11:42

17100 Postings, 6866 Tage Peddy78Klagen auf Probe.

News - 02.04.08 10:54
Klagen auf Probe

Wie stärkt man Aktionärsrechte und verhindert gleichzeitig Sammelklagen nach US-Vorbild? Eine Musterklage soll diesen Spagat schaffen. 2008 muss das Gesetz den Praxistest bestehen - und der geht mit dem Telekom-Prozess los.


Nach vier Minuten war alles vorbei. Ein paar dürre Worte, dann hatte der Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart den Aktionär Markus Geltl im Februar 2007 abgefertigt: Nein, seine Klage werde abgewiesen. Nein, die DaimlerChrysler AG habe rechtzeitig über das Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Professor Jürgen Schrempp informiert. Nein, der Kläger habe keinen Anspruch auf Schadensersatz. Sagte der Richter, drehte sich um und verschwand.

Ein unspektakuläres Ende für einen Prozess, den man auch historisch nennen könnte. Denn es ging nicht nur um Jürgen Schrempp, nicht nur um seinen Abgang und dessen Verkündung. Es ging auch um das Gesetz, auf dessen Basis er geführt wurde, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz: KapMuG. Denn das wurde hier zum ersten Mal angewendet. Markus Geltl war der Musterkläger gegen den Weltkonzern DaimlerChrysler.



Geltls Anwalt Klaus Rotter behauptete, Schrempps Rücktritt habe mindestens fünf Wochen vorher festgestanden. Die Demission am 28. Juli 2005 hatte einen enormen Kurssprung ausgelöst. Dumm nur, dass Geltl seine Aktien kurz vor der Nachricht verkauft hatte. Und wenn schon, argumentierten die Richter: "Von einem verständigen Anleger ist zu erwarten", schrieben sie, "dass er sich auch durch unveröffentlichte zukunftsbezogene Informationen nicht zu spekulativem Handeln verleiten lässt."

Es war die erste Bewährungsprobe für das KapMuG. Ein Gesetz, das im September 2005 eigens für Massenverfahren verabschiedet wurde. Für Prozesse, bei denen viele Anleger sich von Emmissionsprospekten, Ad-hoc-Mitteilungen oder Bilanzen falsch informiert fühlen und Schadensersatz fordern.

Anlass dafür war der Absturz der Telekom-Papiere nach dem zweiten und dritten Börsengang der "Volksaktie": Tausende von Telekom-Aktionären bombardierten das Landgericht Frankfurt mit Klagen. Hätten die Richter das alles durchentscheiden wollen, sie wären auf Jahre lahmgelegt gewesen. Eine Lösung musste her. Das KapMuG entstand. Nicht umsonst heißt es auch "Lex Telekom".



Mit ihm wollte das Bundesjustizministerium viele Interessen unter einen Hut bekommen: Es sollte bitteschön nichts mit den US-Sammelklagen zu tun haben, die für Vergleichssummen in Millionenhöhe bekannt und bei Emittenten gefürchtet sind. Dennoch sollte es massentauglich sein, um Skandale nach Machart von EM.TV und Comroad aufarbeiten zu können. Die Vorstände dieser Unternehmen hatten nachweislich Tausende Anleger mit falschen Informationen getäuscht.

Das KapMuG sieht vor, dass ein Musterfall von maximal zwei Gerichtsinstanzen - einem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof (BGH) - aufgearbeitet wird, während alle anderen Klagen ruhen und die Ansprüche nicht verjähren. Wird ein rechtskräftiges Urteil gefällt, dient das als Grundlage, um alle anderen Fälle aufzuarbeiten.

Das Bundesjustizministerium hat damit reichlich Neuland betreten. Und deswegen gilt das KapMuG nur bis 2010, danach soll es evaluiert werden - auch das ein Novum. Mängel hat es durchaus, schimpfen Kritiker. "Papiertiger", monieren die einen, von "zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten" sprechen andere.

Der aktuelle Telekom-Prozess mit seinen rund 16.000 Klägern zeigt die Grenzen des Gesetzes auf. Die Richter mussten jede Klage einzeln auf ihre Klageberechtigung überprüfen - "ein Manko", sagten Anwälte. Die mündliche Verhandlung geht nun nach zweieinhalb Jahren der Vorbereitung kommenden Montag endlich los.


Fall Schrempp kommt erneut vor Gericht


Auch der Schrempp-Musterfall, mit 100 Anspruchstellern und 60 Prozessen, wird in diesem Jahr wieder die Richter beschäftigen. Der BGH watschte vor einigen Wochen die Stuttgarter OLG-Richter für ihr Urteil in Sachen Markus Geltl ab: Erstens müsse sich ein anderer Senat mit dem Fall erneut befassen, zweitens müsse nun endlich eine Beweisaufnahme stattfinden - das hatte das OLG bisher versäumt.

Die Anwendung des KapMuG kommt also dieses Jahr so richtig ins Rollen. Aus dem ersten KapMuG-Verfahren wird eine Grundsatzentscheidung hervorgehen, die für alle deutschen Vorstände börsennotierter Konzerne, deren Aufsichtsräte und die Compliance-Manager eine wichtige Frage klären wird. Dabei wird es nicht bleiben, das Gesetz entfaltet in diesem Jahr das erste Mal seine volle Wirkung. Zahlreiche Entscheidungen stehen an.Ab Ende Mai wird sich das Kammergericht in Berlin erstmals mit dem Skandal um die geschlossenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin beschäftigen. Konkret geht es um den LBB Fonds 13, der 1998 aufgelegt wurde und in den Privatanleger mehr als 500 Mio. DM eingezahlt haben. "Die Immobilienobjekte hatten bereits beim Kauf erhebliche Mängel, die nicht im Prospekt angegeben wurden", sagt Solveig John, Anwältin der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel. Sie fordert für den von ihr betreuten Musterkläger Schadensersatz.

Der nächste große KapMuG-Fall startet im Frühjahr vor dem OLG München. Dabei geht es um einen möglicherweise fehlerhaften Prospekt des Filmfonds VIP 4. Tausende von Gläubigern - meist vermögende Privatkunden, die 2004 rund 390 Mio. Euro in das vermeintliche Steuersparmodell investiert haben - wollen den Fondsinitiator Andreas Schmid und die Darlehensgeberin HypoVereinsbank auf Schadensersatz verklagen. Derzeit sucht das Gericht noch den Musterkläger.

Spätestens 2009 dürfte der angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate Ziel von KapMuG-Klagen werden. Erste Anlegervertreter werben bereits heftig um vom Kurssturz der Aktie geschädigte Investoren. Grundlage für die Klage sei eine möglicherweise verspätete oder unterlassene Veröffentlichung von Insiderinformationen, sagte Anwalt Andreas Tilp von der gleichnamigen Kanzlei. Offenbar scheint sich der Papiertiger doch noch zu einem von Emittenten gefürchteten Anlegerschutzgesetz zu entwickeln.



Im Sammelpack

Heute Verglichen mit US-Amerikanern dringen europäische Aktionäre mit Schadensersatzklagen bei Gericht schwerer durch. "Nur in Schweden gibt es ein System, das dem amerikanischen sehr ähnlich ist", sagt Anlegeranwalt Peter Mattil. Insgesamt gebe es in acht EU-Ländern die Möglichkeit, im Sammelpack ein Urteil zu erstreiten. Die Popularklage in Portugal gilt derzeit als die verbraucherfreundlichste Prozessvariante. In Belgien, Dänemark und Luxemburg muss jeder selbst um sein Recht kämpfen.

Morgen Die EU-Kommission will bis Ende 2008 Vorschläge sichten, wie Verbraucher gemeinsam gegen Anbieter mangelhafter Produkte vorgehen können. Dazu sollen sie ihre Beschwerden bündeln können. Gegen Kartellvergehen wird es bereits früher eine Art europäische Sammelklage geben.


Von Ute Göggelmann (Frankfurt)





Quelle: Financial Times Deutschland

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DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENS-AKTIEN O.N. 10,95 +0,46% XETRA
 

02.04.08 11:43

17100 Postings, 6866 Tage Peddy78Ein Blick in den Streitkatalog.

News - 02.04.08 10:56
Ein Blick in den Streitkatalog

Im Fokus der Öffentlichkeit steht zwar der Zwist um die Immobilien, doch wird es vor Gericht zunächst um die Voicestream-Übernahme gehen. FTD-Online zeigt, welche Punkte vor Gericht erörtert werden.


Die drei Richter des kommenden Montag startenden Telekom  -Musterprozesses müssen darüber entscheiden, ob die klagenden T-Aktionäre Schadensersatzansprüche gegen den Ex-Monopolisten haben. Grundlage dafür ist die Prospekthaftung, die im Börsengesetz verankert ist.

Haften müssen demnach diejenigen, die den Prospekt herausgegeben haben und dessen Unrichtigkeit kannten oder ohne grobes Verschulden hätten kennen müssen. Das können neben den Vorständen auch Wirtschaftsprüfer und die Emmissionsbanken sein. Die Aktionäre haben deswegen auch Prozesse gegen den Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Anteilseigner sowie gegen die Deutsche Bank  angestrengt.

Ganz konkret geht es in dem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt um den Prospekt der dritten Aktienausgabe vom 26. Mai 2000. Bereits das Landgericht Frankfurt hatte aus den Tausenden Klagen Streitpunkte zusammengefasst, die in dem Musterverfahren nun abgearbeitet werden sollen. Die FTD zeigt, um welche Details Telekom und Anlegeranwälte ringen:





Immobilienbewertung

Der in der Öffentlichkeit bekannteste Streitpunkt sind die Immobilien der Telekom. Die Kläger werfen dem Konzern vor, hierzu falsche Angaben im Prospekt gemacht zu haben. Der Wert der damals rund 35.000 Immobilien sei zu hoch bewertet worden.

Auch das sogenannte Clusterverfahren, das die Telekom 1995 angewandt hatte, um nicht jede der 35.000 Immobilien einzeln bewerten zu müssen, wird beanstandet. Eine Abweichung von der Einzelbewertung hätte im Anhang der Bilanz ausgewiesen werden müssen. Zudem hätten Vorstand und Aufsichtsrat bereits 1998 gewusst, dass die Bewertung des Immobilienvermögens im "krassen Missverhältnis" zum tatsächlichen Verkehrswert gestanden habe. Entsprechende Diskussionen hatte damals DeTe-Immobilien-Chef Frerich Görts ausgelöst - und war daraufhin entlassen worden. Die Telekom weist stoisch alle Vorwürfe von sich: "Es ist alles zu jedem Zeitpunkt in Ordnung gewesen." Zudem sei der Buchwert einer Immobilie kein wertbildender Faktor für einen Telekomkonzern. Im Zuge der Modernisierung sei ab 2000 der Bestand der Immobilien schließlich nicht mehr als betriebsnotwendig erachtet worden, heißt es. Dies habe die Wertberichtigung im Jahr 2001 wiedergegeben - und sei dementsprechend keine Korrektur der Bilanzen von 1995.



Einkaufspolitik

Zudem kritisieren die Kläger, dass im Prospekt nicht auf die Risiken der Einkaufspolitik hingewiesen worden sei. Die Telekom findet - wie in fast allen Streitpunkten -, dass etwaige Unvollständigkeiten in diesem Punkt ohnehin nicht wesentlich gewesen seien für die Beurteilung des Aktienwerts im Jahr 2000.



Übernahme von Voicestream

Das OLG wird zunächst die Zeugen allein zum Erwerb des US-Mobilfunkers Voicestream für rund 35 Mrd. Euro hören. Hier werfen die klagenden Aktionäre dem Unternehmen vor, im Prospekt unzureichend über die weit fortgeschrittenen Fusionsverhandlungen informiert zu haben. Außerdem sei von den Abschreibungsrisiken keine Rede gewesen. Die Telekom hatte Voicestream im Frühjahr 2001 abschließend erworben und verweist darauf, im Juli 2000 dazu bereits eine Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben zu haben. In dem Prospekt sei "überdeutlich" darauf hingewiesen worden, dass Akquisitionen in den USA geplant waren, argumentiert die Telekom.



Weitere Zukäufe

Voicestream ist nicht der einzige Zukauf, den die Kläger monieren. Auch der Erwerb des britischen Mobilfunkers One2One sorgt für Streit: Über die Umstände und die Folgen des 10 Mrd. Euro teuren Kaufs habe die Telekom falsch informiert, argumentieren die Klägeranwälte.



UMTS-Lizenzen

Auch die Ersteigerung von UMTS-Lizenzen durch die Telekom gehört zu dem Streitkatalog. Die Kläger fühlen sich falsch über den Erwerb der milliardenschweren UMTS-Lizenzen und der daraus entstehenden Risiken in dem Prospekt informiert.



Ausgabepreis

Schließlich seien die Angaben im Prospekt zur Ermittlung des Ausgabepreises unrichtig, beschuldigen die Kläger die Telekom.



Wettbewerbskosten

Zudem, monieren die Aktionäre, habe die Telekom nicht hinreichend über die Kosten des Wettbewerbs informiert - wie teuer es also sein kann, neue Kunden zu werben.


Von Astrid Maier (Hamburg) und Ute Göggelmann (Frankfurt)





Quelle: Financial Times Deutschland

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DEUTSCHE BANK AG NAMENS-AKTIEN O.N. 75,65 +1,57% XETRA
DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENS-AKTIEN O.N. 10,97 +0,64% XETRA
 

02.04.08 11:44

17100 Postings, 6866 Tage Peddy78Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

News - 02.04.08 10:57
"Das Gesetz verfehlt das Ziel, die Justiz zu entlasten"

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist die deutsche Antwort auf US-Sammelklagen. Prozessrechtsexpertin Anke Sessler glaubt, dass das Gesetz 2010 nachgebessert werden muss.



FTD Was war die grundsätzliche Idee des KapMuG?

Anke Sessler Die Verbesserung des Anlegerschutzes. Durch ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren sollen Anleger ermutigt werden zu klagen, auch wenn ihre Forderung relativ gering ist. Mit der Bündelung gleichgerichteter Verfahren versucht der Gesetzgeber, die Kostenlast für den einzelnen Anleger, insbesondere für Sachverständigengutachten, zu senken. Zudem will der Gesetzgeber die Justiz entlasten. Mit der Schaffung eines ausschließlichen Gerichtsstands am Sitz des Emittenten will der Gesetzgeber Deutschland als Gerichtsstandort stärken. Anleger sollen davon abgehalten werden, gegen inländische Emittenten im Ausland zu klagen - vor allem in den USA.

FTD Wie unterscheidet sich dieses Gesetz von US-Sammelklagen ("Class Actions")?

Sessler Unter dem KapMuG können nur solche Anleger Schadensersatz erhalten, die selbst klagen. Dasselbe gilt für die Hemmung der Verjährung: Nur wer selbst klagt, kann verhindern, dass seine Ansprüche verjähren. Anders als bei den "Class Actions" nach US-amerikanischem Vorbild können sich klagende Anleger den Wirkungen eines einmal in Gang gesetzten Musterverfahrens nicht entziehen. Es gibt keine Möglichkeit, aus dem anhängigen Musterverfahren auszuscheiden und ein eigenes einzuleiten. Die Wirkungen des Musterverfahrens erstrecken sich auch auf Kläger, die selbst keinen Musterfeststellungsantrag gestellt haben. Darüber hinaus gibt es bei Verfahren nach dem KapMuG keine von der Darlegungs- und Beweislast unabhängige Vorlage von Dokumenten und Schriftverkehr und auch keinen Strafschadensersatz. Zudem bekommen die Klägeranwälte kein Erfolgshonorar.

FTD Welche guten Ansätze sehen Sie im KapMuG für Kapitalanleger?

Sessler Die Kostenlast für den einzelnen Kläger verringert sich. Durch die Bündelung verteilen sich etwa die Kosten für ein Sachverständigengutachten auf mehrere Schultern. Zudem ist kein Auslagenvorschuss zu leisten. Das mit dem Musterverfahren befasste Oberlandesgericht holt ein erforderliches Sachverständigengutachten ein, ohne vorher einen Kostenvorschuss von den Klägern anzufordern. Positiv ist auch - und das kommt allen Beteiligten zugute -, dass durch die Bündelung der einzelnen Anlegerklagen im Musterverfahren bei einem Gericht widersprechende Entscheidungen vermieden werden.

FTD Was sind Ihre größten Kritikpunkte an dem Gesetz ?

Sessler Das KapMuG verfehlt vor allem das Ziel, die Justiz zu entlasten. Es ist auch nicht zu erkennen, dass dieses Gesetz zu einer Beschleunigung der Anlegerprozesse geführt hat. Das war vorhersehbar, denn das Landgericht muss jede einzelne Akte in die Hand nehmen, um zu prüfen, ob das Musterverfahren alle Verfahren betrifft und das Klageverfahren deshalb auszusetzen ist. Verläuft das Musterverfahren aus Anlegersicht erfolgreich, muss das Landgericht spätestens dann in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch gegeben sind. Das gilt insbesondere für Kausalitätsfragen.

FTD Die Geltung des KapMuG wurde vorerst auf fünf Jahre beschränkt. Was wird daraus werden?

Sessler Massenverfahren liegen europaweit im Trend und werden sicherlich noch zunehmen. Es ist deshalb zu erwarten, dass das KapMuG die Fünfjahresgrenze gegebenenfalls mit Änderungen überleben wird und ähnliche Verfahrensregeln auch für andere Streitgegenstände wie zum Beispiel Produkthaftungsfälle eingeführt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Interessenvertreter der Anleger mit ihrem Anliegen nach weiteren Vereinfachungen durchdringen werden - etwa die bloße Registrierung eines Klägers statt einer ausformulierten Klageschrift.

Interview: Ute Göggelmann






Quelle: Financial Times Deutschland

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DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENS-AKTIEN O.N. 10,98 +0,72% XETRA
 

02.04.08 13:28

2150 Postings, 6343 Tage peter555Ergebnis wird sein

die913 Anwälte bekommen ihr geld auf jeden Fall.  

02.04.08 13:31

17100 Postings, 6866 Tage Peddy78Aktuelle Aktienanalysen:

Aktuelle Aktienanalysen
13:22 Uhr Google neues Kursziel Goldman Sachs Group Inc.  
13:16 Uhr Heidelberger Druck neues Kursziel Commerzbank Corp. & Markets  
13:09 Uhr Dell neutral Cowen and Company, LLC  
13:08 Uhr Klöckner & Co kaufen Bankhaus Lampe KG  
13:06 Uhr Motorola nicht mehr als eine Halteposition Der Aktionär  
13:04 Uhr IDS Scheer zu Unrecht abgestraft Der Aktionär  
12:52 Uhr Deutsche Bank buy Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA  
12:51 Uhr eBay kaufen Der Aktionär  
12:50 Uhr RWE buy Citigroup Corp.  
12:49 Uhr Vivacon buy UBS AG  
12:48 Uhr Allianz overweight JP Morgan Chase & Co.  
12:46 Uhr BayWa halten Hamburger Sparkasse AG (Haspa)  
12:44 Uhr Heidelberger Druck neutral Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA  
12:43 Uhr Heidelberger Druck neutral JP Morgan Chase & Co.  
12:42 Uhr Deutsche Bank strong buy SEB AG  
12:41 Uhr Meinl European Land hold Minerva Investments Taurus AG  
12:40 Uhr CeWe Color kaufen AC Research  
12:39 Uhr Quest Diagnostics neutral Cowen and Company, LLC  
12:35 Uhr AdPhos verkaufen SES Research GmbH  
12:34 Uhr Boeing outperform Cowen and Company, LLC  
12:30 Uhr Q-Cells interessant Prior Börse  
12:29 Uhr Roth & Rau attraktiv bewertet Prior Börse  
12:27 Uhr Citigroup sell Goldman Sachs Group Inc.  
12:10 Uhr Heidelberger Druck sell UBS AG  
12:03 Uhr Cisco Systems jetzt einsteigen Der Aktionär  
11:48 Uhr Grammer akkumulieren AC Research  
11:46 Uhr Catalis kaufen Performaxx Research GmbH  
11:44 Uhr Apple buy Piper Jaffray & Co.  
11:43 Uhr Aragon buy SRC Research GmbH  
11:31 Uhr RWE buy Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA  
10:43 Uhr Bayer add WestLB AG  
10:42 Uhr Inditex underweight JP Morgan Chase & Co.  
10:41 Uhr Deutsche Börse AG Selected List Cheuvreux SA  
10:19 Uhr Heliad Equity Partners Kaufchance Der Aktionär  
10:09 Uhr Adobe Systems buy Piper Jaffray & Co.  
10:08 Uhr Hewlett-Packard buy Merrill Lynch & Co., Inc.  
10:07 Uhr General Dynamics overweight Morgan Stanley  
09:37 Uhr MAN overweight JP Morgan Chase & Co.  
08:53 Uhr Pfleiderer Kursziel 20,00 Euro Der Aktionär  
08:48 Uhr ImClone Systems buy Piper Jaffray & Co.    
 

02.04.08 23:35

369 Postings, 5931 Tage sebastianmsEntschuldigung - NICHT TELEKOM, ARQUES

Die Aktie ist einfach kolossal unterbewertet, alles unter 20€ ist ein Witz...

Ich glaube J.P. Morgan verkauft gerade seine restlichen Anteile und der Kurs ist deshalb noch so weit unten, bin gespannt ob wir die Woche noch eine Meldung bekommen. Wenn ja, dann ist dies mehr als ein klares Kaufsignal.

Ich bin mit Aktien nun schon drin, wenn die Meldung mit J.P. Morgan kommt bin ich mit einem langfristigen Call dabei, bei 1-1,5 Jahren ist man damit auf der sicheren Seite. Risiko nach unten sehr gering und riesige upside.

Arques ist gemeint...

Sieht ja gut aus, hoffe J.P. drückt Arques noch weiter nach unten  

02.04.08 23:49
1

3785 Postings, 7017 Tage astrid isenbergso ein blödsinn, arques, haste dir mal

das geschäftsmodell angeschaut.......und dann  ein kauf in diesen zeiten...na ja wer es nicht lassen kann....  

04.04.08 00:58

369 Postings, 5931 Tage sebastianmsNaja also Blödsinn...

würde ich das nicht nennen. Ich kenne Arques und das Geschäftsmodell mehr als genau.

Es ist ein sehr spekulativer Wert, das ist offensichtlich. Allerdings sehe ich das Chancen Risiko-Verhältnis als exzellent an. Es ist mir völlig egal ob Actebis dieses Jahr oder nächstes Jahr an die Börse geht, alleine damit hat man bald den aktuellen Kurs von Arques raus. M&A ist stark zurückgegangen in ersten Quartal, dennoch verkauft Arques nicht an Finanzinvestoren sondern vor allem strategische Investoren und hierbei ist die Fremdfinanzierung nicht so entscheident. Ebenfalls har Arques viele Unternehmen für eine Summe <5mio übernommen und ist entsprechend nicht so leveraged.

Die für den kleinen Wert großen Umsatzmengen bestärken mich darin, dass jemand "Großes" aus dem Wert aussteigt und ich vermute um selbst benötigte Liquidität zu erhalten. Arques wird kurzfristig nicht hochschießen, doch langfristig kann man bei diesem Preis nicht viel falsch machen, ich bin mir relativ sicher (NAV bei worst case laut DB 15€!), dass Arques in zwei Jahren bei 25+ stehen wird.

Da ich sonst eher seitwärts (Allianz und Münchner Rück bei 110 drin und einige kleinere Werte..) bin, ist Arques praktisch meine Versicherung gegen eine Erholung der Kapitalmärkte. Außerdem steige ich erst ein wenn die Meldung über den großen Verkauf von J.P.Morgan oder eines andere Ivestors bestätigt wird (das kann noch einen Monat gehen!).  

31.07.08 08:37
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17100 Postings, 6866 Tage Peddy78Thyssen Krupp und Vossloh,NOCH ein Kauf...

www.comdirect.de

THYSSENKRUPP

LONDON - Merrill Lynch hat ThyssenKrupp von 'Neutral' auf 'Buy' hochgestuft und das Kursziel von 43 auf 54 Euro angehoben. Der Stahlkonzern dürfte positive Nachrichten im Zuge der Quartalszahlen Mitte August bekannt geben, schrieb Analyst Daniel Fairclough in einer Studie vom Mittwoch. Es gebe keine Anzeichen einer Nachfrageabschwächung, die Lagerhaltung sei weiterhin gering und die Preismacht von Thyssen hoch. Zudem sei es möglich, dass das Unternehmen seinen Ausblick für das Gesamtjahr anhebe.

VOSSLOH

FRANKFURT - Equinet hat die Bewertung der Aktien von Vossloh nach Zahlen auf 'Hold' mit einem Kursziel von 90 Euro belassen. Der Verkehrstechnologiekonzern habe für das zweite Quartal eine Reihe guter Zahlen vorgelegt und lag damit über seinen Erwartungen, schrieb Analyst Ralf Marinoni. Der neue Ausblick sei alles in allem keine Überraschung gewesen, reflektiere er doch den Verkauf des Bereiches Infrastruktur Services. So habe er nur seine Schätzungen für den Nettogewinn und den Gewinn je Aktie (EPS) angehoben, da der Buchgewinn von 42 Millionen Euro nicht Teil seiner Prognose gewesen sei.

VOSSLOH

DÜSSELDORF - Die WestLB hat Vossloh nach Zahlen von 'Reduce” auf 'Hold' heraufgestuft und das Kursziel bei 75,00 Euro belassen. Das Unternehmen habe sehr gute Quartalszahlen vorlegen können, schrieb Analyst Michael Gorny in einer Studie vom Mittwoch. Der Nettogewinn habe um 33 Prozent über seinen Erwartungen gelegen. Das Kursziel von 75 Euro sei nun erreicht, daher werde die Aktie heraufgestuft.

VOSSLOH

FRANKFURT - Equinet hat die Bewertung der Aktien von Vossloh nach Zahlen auf 'Hold' mit einem Kursziel von 90 Euro belassen. Der Verkehrstechnologiekonzern habe für das zweite Quartal eine Reihe guter Zahlen vorgelegt und lag damit über seinen Erwartungen, schrieb Analyst Ralf Marinoni. Der neue Ausblick sei alles in allem keine Überraschung gewesen, reflektiere er doch den Verkauf des Bereiches Infrastruktur Services. So habe er nur seine Schätzungen für den Nettogewinn und den Gewinn je Aktie (EPS) angehoben, da der Buchgewinn von 42 Millionen Euro nicht Teil seiner Prognose gewesen sei.

/he

Quelle: dpa-AFX

 

23.05.10 16:06

2539 Postings, 5405 Tage Peddy1978Peddy1978 schafft heute noch sein 2500.Posting.

Wetten?

Danke und weniger wäre manchmal mehr, gell @Grinch.
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"Neu",mit verbesserter Rezeptur,noch Pflegeleichter...
Nur wo Peddy(19)78 dran steht ist auch Peddy78 drin.
Nicht nur im Namen.

25.05.10 07:47

2539 Postings, 5405 Tage Peddy1978Und die Deutsche Telekom ist zurück unter 9 €

und in den Einstelligen Kursen,

wie schon länger erwartet.

Willkommen IM CLUB,
dort morgens / täglich mehr und besser informiert.
-----------
"Neu",mit verbesserter Rezeptur,noch Pflegeleichter...
Nur wo Peddy(19)78 dran steht ist auch Peddy78 drin.
Nicht nur im Namen.

25.05.10 14:03

3203 Postings, 5176 Tage toni8000Neue Wege - O2 und die YOC AG machen es vor!

Telefónica O2 und Yoc AG starten werbefinanzierten Mobilfunktarif !

Tarif 'NetzClub' mit Gratis-Flat bislang Novum im Markt

München, 25. Mai 2010-10:15 - Telefónica o2 Germany gründet zusammen mit der Yoc AG den Club für werbefinanzierten Mobilfunk: Der Tarif NetzClub ist mit der Gratis-Flat für Handy Internet ein Novum im deutschen Markt.

Und so einfach funktioniert es: Kunden registrieren sich auf dem NetzClub-Portal www.netzclub.net und hinterlegen dort ihr Profil individuell nach ihrem Interessensgebiet. Ab diesem Zeitpunkt empfangen sie regelmäßig personalisierte Markenangebote der NetzClub-Werbepartner auf ihr Handy. Im Gegenzug können sie gratis über das o2 Netz telefonieren, simsen oder surfen. Die Werbethemen lassen sich dabei individuell in dem jeweiligen Nutzerprofil festlegen. Damit sich der Mobilfunkbonus monatlich verlängert, reagiert der Kunde einfach einmal im Monat auf eines der Markenangebote per SMS oder Klick im Internet.

Drei Gratis-Prepaid-Tarife stehen dabei zur Wahl: Mit der Handy Internet Flat unbegrenzt surfen. 100 Freiminuten für Gespräche in alle deutschen Netze. Oder den Kombitarif 30 mit je 30 Gesprächsminuten und 30 SMS in alle Netze sowie 30 MB für das mobile Surfen kostenlos.

Bei Verbrauch der kostenlosen Kontingente oder bei zusätzlich zur Handy Flat genutzten Minuten oder SMS zahlt der Kunde günstige 11 Cent pro Minute oder SMS in alle Netze oder 24 pro MB Mobile Internet Nutzung.

Bei NetzClub gibt es weder Mindestumsatz noch Grundgebühr oder eine Mindest-Vertragslaufzeit. Auch die SIM-Karte ist gratis. Das Restguthaben wird zur Beendigung des Vertrages ausgezahlt.

Die Yoc AG ist der in Europa führende Mobile Marketing Anbieter und unser Partner für die Vermarktung des NetzClub-Produkts sowie für den Ad-Sales, also Vertriebsaktivitäten rund um den Werbungsversand aufs Handy. o2 ist für den Mobilfunktarif und den Customer Service zuständig.

Telefónica o2 Germany GmbH & Co. OHG

gehört zu Telefónica Europe und ist Teil des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica S.A. Das Unternehmen bietet seinen Privat- wie Geschäftskunden in Deutschland Post- und Prepaid-Mobilfunkprodukte sowie innovative mobile Datendienste auf Basis der GPRS- und UMTS-Technologie an. Darüber hinaus stellt das Unternehmen als integrierter Kommunikationsanbieter auch DSL-Festnetztelefonie und Highspeed-Internet zur Verfügung. Telefónica Europe hat 54 Millionen Mobil- und Festnetzkunden in Großbritannien, Irland, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Deutschland.

Die Yoc-Gruppe
ist einer der weltweit führenden Anbieter für Mobile Marketing, Mobile Advertising, Mobile Internet und Affiliate Marketing. Auf Basis eigenentwickelter skalierbarer Technologie-Plattformen realisiert die Yoc-Gruppe integrierte mobile Lösungen für Kunden aus sämtlichen Branchen.
Über eine geschützte Mobilisierungsplattform betreibt das Unternehmen europaweit mehr als 500 mobile Portale. Zudem verfügt die Yoc-Gruppe mit über 180 Titeln im Portfolio über das größte Premium Vermarktungsnetzwerk für Mobile Advertising im europäischen Raum. Täglich wickelt der zentral gesteuerte AdServer über dieses Premium-Netzwerk sowie das Reichweiten-Netzwerk ubiyoo bereits mehr als 50 Mio. mobile Werbemittelanfragen ab. Zum 31. Dezember 2009 beschäftigte die Yoc-Gruppe rund 175 Mitarbeiter und hat 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 26,1 Mio. Euro erwirtschaftet. Das Unternehmen ist in sechs Ländern tätig und will international weiter wachsen.(rs)

Quelle: http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/...erten-mobilfunktarif/12/



Und hier geht es zu diesem Angebot,

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https://www.netzclub.net/home.html  

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