meingott : Null Treffer haben sie #7801 18.06.12 10:46 joint, venture, joint venture....0 Treffer... Vielleicht sollten sie Google Pakistan wieder tauschen mit Google .de Ungefähr 143.000.000 Ergebnisse (0,28 Sekunden) da auch der folgende bei? 2. Nicht kontrollpflichtige und nicht anzeigepflichtige Zusammenschlüsse Es handelt sich um einen nicht kontrollpflichtigen und nicht anzeigepflichtigen Zusammenschluss, wenn : - der Zusammenschluss keine Inlandsauswirkung im Sinne von § 130 Abs. 2 GWB hat3 oder - die unter 1. genannten Umsatzschwellen nicht erreicht werden oder - die de minimis-Klausel (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 GWB) erfüllt ist, d.h. soweit sich ein Unternehmen, das nicht im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB abhängig ist und im letzten Geschäftsjahr weltweit Umsatzerlöse von weniger als zehn Millionen Euro erzielt hat, mit einem anderen Unternehmen zusammenschließt oder - die Bagatellmarktklausel (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 GWB) erfüllt ist, d.h. soweit ausschließlich ein Markt betroffen ist, auf dem seit mindestens fünf Jahren Waren oder gewerbliche Leistungen angeboten werden und auf dem im letzten Kalenderjahr weniger als fünfzehn Millionen Euro umgesetzt wurden. 3 Vgl. dazu auch das Merkblatt des Bundeskartellamtes über Inlandsauswirkungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.
Die de minimis-Klausel gilt nicht, soweit der Zusammenschluss zu Beschränkungen des Wettbewerbs beim Verlag, bei der Herstellung oder beim Vertrieb von Zeitungen oder Zeitschriften oder deren Bestandteilen führt (§ 35 Abs. 2 Satz 2 GWB). Nach dem Gesetzeswortlaut kann nur ein Unternehmen, das nicht abhängig ist, die de minimis-Klausel in Anspruch nehmen. Dies führt dazu, dass zur Prüfung der de minimis-Klausel stets auf den Gesamtumsatz, der dem Veräußerer zuzurechnen ist (§ 36 Abs. 2 GWB), abgestellt werden muss. Dieser Gesamtumsatz, nicht etwa nur der Umsatz des veräußerten Unternehmens, muss unter 10 Millionen Euro liegen. Zusammenschlüsse, die einen Bagatellmarkt betreffen, unterliegen nicht der Fusionskontrolle. Die Kontrollpflicht und damit auch die Anmeldepflicht entfällt aber nur dann, wenn der Zusammenschluss ausschließlich einen Bagatellmarkt betrifft. Eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür ist, dass das erworbene Unternehmen ausschließlich auf einem Markt tätig ist, der ein Bagatellmarkt ist. Es kann aber fraglich sein, ob ein solcher Fall nicht z.B. auch die Stellung des Erwerbers auf der vorgelagerten Marktstufe verbessert. In Zweifelsfällen ist (bei Erreichen der unter 1. genannten Umsatzschwellen) eine vorherige Anmeldung vor Vollzug ratsam, um einen Verstoß gegen das Vollzugsverbot zu vermeiden und Rechtssicherheit zu erlangen.
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Merkblaetter/Merkblaetter_deutsch/06MerkblattzurDeutschen_Fusionskontrolle.pdf geht immer noch darum... meingott : Rofl rofl #7794 18.06.12 10:05 raldinho.....Hmmmm...was soll man zu ihnen noch sagen. Erst holen sie hier einen Link hervor, der einen halbverhungerten Pakistanis zeigt....und nennen das Quellen Dann kommen sie mit einem Bericht aus der Baader Zeitung daher aus 2001? löööl Naja, hier wäre vielleicht wirklich mal eine Operation angebracht, so wie obig beschreiben ;) Hier mal was zum weiter bilden für sie...Sie scheinen sich mit der Materie nicht all zu sehr beschäftigt zu haben....deswegen vielleicht die vielen Fragen zu ihrem Invest? http://www.dgap.com/dgap_ir/pdf/DGAP.pdf meingott : Jo dann noch zu ihren JV in Pakistan #7780 18.06.12 08:37 Hab nun sämtliche Pressemitteilung im Internet gesucht, wo Nordex so ein JV gemeldet hätte Leider nix gefunden. Das Nordex dies seinen Aktionären lt einer Meldepflicht, melden muss, brauch ich ja nicht unbedingt erwähnen...oder? Und der Link von ihnen, mit dem halb verhungerten und offensichtlich nicht all zu glücklichen Höhlenbewohner.....Soll das ein Spendenaufruf sein? Ich kann nämlich nirgends etwas von der Organisation oder eine Kontonummer erkennen. Ich hoffe ich konnte helfen PS: Spendenaufrufe gehören nicht ins Börsenforum sie wollten hier doch "unbedingt" erwähnen, warum o.g. nicht für das "consortium Nordex/Descon" gelten kann?...bin sowas von "gespannt"...) |