der verkündungstermin war am 17.05.14, falls der Plan nicht bestätigt wurde, muss dies nicht den Aktionären mitgeteilt werden, siehe unten, das die Anteilsinhaber dann nicht vom Plan betroffen sind, wurde der Plan vielleicht geändert und die Aktionäre sind nicht einbezogen ? auch dasmuss dies nicht mitgeteilt werden !!
Nur so eine Überlegung, aber juristisch alles möglich !!
Quelle 252 Inso Bekanntgabe der Entscheidung .
(1) Der Beschluß, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder seine Bestätigung versagt wird, ist im Abstimmungstermin oder in einem alsbald zu bestimmenden besonderen Termin zu verkünden. § 74 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Wird der Plan bestätigt, so ist den Insolvenzgläubigern, die Forderungen angemeldet haben, und den absonderungsberechtigten Gläubigern unter Hinweis auf die Bestätigung ein Abdruck des Plans oder eine Zusammenfassung seines wesentlichen Inhalts zu übersenden. Sind die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen in den Plan einbezogen, so sind auch diesen die Unterlagen zu übersenden; dies gilt nicht für Aktionäre oder Kommanditaktionäre. Börsennotierte Gesellschaften haben eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans über ihre Internetseite zugänglich zu machen. |