Sehr interessant sowas. Ich glaub ich schreib mal die Guys in FFM an und Frag mal nach was denn korrekt ist. Ich glaube aber, dass die 50000 richtig sind. Laut eBundesanzeiger gab es am 09. Mai 2007 eine außerordentliche HV. Unter Punkt 5 ist folgendes zu lesen: 5. | Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung im vereinfachten Verfahren und entsprechende Satzungsänderung | | Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: | | Das in 1.350.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft von € 1.350.000,00 mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Stückaktie, wird um € 1.300.000,00 auf € 50.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu dem Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken (§§ 229 ff. AktG). Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 27:1 durch Zusammenlegung von jeweils siebenundzwanzig Stückaktien zu einer Stückaktie. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführung festzulegen. | | § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: | | „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00 (in Worten: Euro fünfzigtausend), es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien.“ |
1350000 / 27 = 50000 Aktien |