Tempokontrollen von beauftragten Firmen unzulässig

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neuester Beitrag: 24.04.21 22:56
eröffnet am: 13.11.19 12:34 von: 007_Bond Anzahl Beiträge: 1
neuester Beitrag: 24.04.21 22:56 von: Simonesdixa Leser gesamt: 1049
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6794 Postings, 2779 Tage 007_BondTempokontrollen von beauftragten Firmen unzulässig

Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht Firmen übertragen. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung.

Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Als nächstes will sich das Gericht mit dem Einsatz von privater Verkehrsüberwachung bei Falschparkern beschäftigen. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)

https://www.welt.de/motor/news/article203460116/...liche-Aufgabe.html  

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