Lebenslange Haft für Schwesternmörder

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eröffnet am: 29.09.06 15:55 von: Sahne Anzahl Beiträge: 13
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29.09.06 15:55
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8215 Postings, 8755 Tage SahneLebenslange Haft für Schwesternmörder

SPIEGEL ONLINE - 29. September 2006, 15:18
URL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,440051,00.html

Ehrenmord-Prozess

Lebenslange Haft für Schwesternmörder

Ein 25-jähriger Türke wurde im Wiesbadener Ehrenmord-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Schwester heimtückisch mit sechs Pistolenschüssen getötet, weil diese mit einem Deutschen liiert war. Das junge Paar hatte seine Beziehung bis kurz vor der Tat geheim gehalten.

Wiesbaden - "Er fühlte sich berufen, sie mit dem Tod zu bestrafen", sagte der Vorsitzende Richter am Wiesbadener Landgericht. Der nicht vorbestrafte Mann hatte seine 20 Jahre alte Schwester in einer Gartenhütte in Wiesbaden mit mehreren Schüssen in Bauch und Kopf getötet.

Die Jugendliche war neun Tage vor der Tat von zu Hause weggelaufen und hatte sich zeitweise in der Hütte versteckt, die der Mutter ihres damals 28 Jahre alten Freundes gehörte. Am Tattag verabredete sich der Angeklagte dort mit ihr zu einer Aussprache.

Der Freund der 20-Jährigen wartete zunächst in einem Café in der Nähe. Als er später in der Hütte nachschaute, fand er seine blutüberströmte Freundin. Der Täter war geflüchtet, stellte sich aber am selben Abend der Polizei. Das Paar hatte sich im Dezember 2004 kennen gelernt und seine Beziehung bis kurz vor der Tat geheim gehalten.

Der 25-Jährige hatte die Tat gestanden, gab jedoch an, im Affekt gehandelt zu haben. Seine Schwester und er seien in Streit geraten, in dessen Verlauf sie ihn unter anderem als "Versager" beschimpft habe. Daraufhin habe er die Beherrschung verloren und sechs Schüsse aus seiner Pistole abgefeuert.

Die Freundschaft seiner Schwester zu dem Deutschen sei nicht das Motiv gewesen. Von einem "Ehrenmord" könne keine Rede sein. "Die Einlassung des Angeklagten halten wir für eine Schutzbehauptung", heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslang plädiert hatte. Die Anklagevertretung hatte außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Die Verteidiger hatten eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt, aber kein Strafmaß genannt.

jto/

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Jagshemash!

 

29.09.06 15:59

11123 Postings, 7245 Tage SWaydann kann er ja seinen 40 wieder zu Hause feiern o. T.

29.09.06 15:59

3440 Postings, 7082 Tage MatzelbubWitz - der ist nach 7-8 Jahren wieder raus :-(.... o. T.

29.09.06 16:02

11123 Postings, 7245 Tage SWayverletzte muslimische Gefühle ? o. T.

29.09.06 16:09

2590 Postings, 7390 Tage brokeboyhoffentlich

sperren sie ihn in eine zelle mit 15 stockschwulen bodybuildern - die werden seinen "muslimischen" gefühlen dann auf die sprünge helfen. scheissblödes arschloch, wertloses!  

29.09.06 16:16
2

50950 Postings, 7821 Tage SAKUEieieieiei...

Nach § 57a StGB sind bei einer "Lebenslangverurteilung" Bedingungen für eine vorzeitige Freilassung auf fünfjährige Bewährung festgelegt:

* 15 Jahre Freiheitsstrafe müssen verbüßt sein.

* Die Freilassung kann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden. Das Gericht hat auf der Grundlage des Gutachtens eines Sachverständigen zu entscheiden, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Strafgefangene in der Freiheit keine weiteren Straftaten begeht.

* Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitere Vollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen, wobei die durchschnittliche Haftdauer bei "Lebenslänglichen" in Deutschland bei 17 - 19 Jahren liegt. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt - aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 19 Jahren auf etwa 23 - 25 Jahre. Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes "besondere Schwere der Schuld" gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren.

* Der Verurteilte muss einwilligen. Auf seinen Antrag trifft die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung. Lehnt sie ab, so kann in der Regel alle zwei Jahre (Absatz 4) ein neuer Antrag gestellt werden, woraufhin erneut überprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Haft vorliegen.

Auch Hafturlaub muss dem Gefangenen ermöglicht werden. Allerdings kann dies gemäß § 13 Absatz 3 StVollzG erst geschehen, wenn mindestens zehn Jahre der Strafe verbüßt sind.


@broki: Sind nicht alle Mörder scheissblöde Arschlöcher, wertlose? Niedere Beweggründe sind niedere Beweggründe - ob wegen "Ehre" oder Zweieurofuffzich...
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VIVA ARIVA!  

30.09.06 07:08

36845 Postings, 7888 Tage TaliskerKomm hier doch bitte nicht mit Fakten, SAKU

Hallo! Die üblichen Reflexe lassen aber nach/zu Wünschen übrig!
Es fehlt noch das total witzige und ach, so ironische "Der hatte bestimmt eine schwere Kindheit"! Und "Kuffnucke" (wo is MadChart?) hab ich auch noch nicht gelesen.
Gruß
Talisker  

30.09.06 11:02
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3440 Postings, 7082 Tage MatzelbubAlles was Recht ist Talisker

unser Strafrecht ist doch ein Witz. Ich bleibe bei meiner Aussage, der Typ sitzt keine 15 Jahre (schon aus wirtschaftlichen Überlegungen) - egal was alles geschrieben steht.

"Lebenslang" - was soll dieser Begriff überhaupt, ist doch lachhaft. Richtiger wäre eine sofortige Übergabe an die türkischen Behörden (soll er dort schmoren, das ist dann auch eine Strafe) und wirklich lebenslanges Einreiseverbot nach D.  

30.09.06 11:12
1

129861 Postings, 7827 Tage kiiwiinochmals, genauer :

„Ehrenmord“-Prozeß endet mit lebenslänglich


Von Heidi Müller-Gerbes


29. September 2006

Ali Karabey hat am 13. Juni vorigen Jahres seine Schwester Gönül getötet, weil sie seiner Auffassung nach „Schande über die Familie gebracht“ und deshalb „ihr Leben verwirkt“ habe. Das hat gestern die Zweite Große Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts nach mehrmonatiger Hauptverhandlung festgestellt und den 25 Jahre alten türkischen Angeklagten wegen Mordes, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen, zu lebenslanger Haft verurteilt.


„Der Angeklagte fühlte sich berufen, seine Schwester mit dem Tod zu bestrafen“, sagte der Vorsitzende Richter Steffen Poulet in der Urteilsbegründung. Vorab hatte der Richter den Begriff „Ehre“ als „unglückliche Wortwahl“ in Frage gestellt. Aus mitteleuropäischer Sicht, so Poulet, könne es ja wohl nicht ehrenvoll sein, eine junge Frau zu töten.


Motiv - Wiederherstellung der „Ehre“


Der beinahe kahlköpfig geschorene Karabey, der vor einigen Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, nahm das Urteil äußerlich gelassen hin; nur einmal regten sich während der Urteilsbegründung unwillig seine Lippen, als wolle er dem Richter widersprechen. Sein Schweigen hat er in vorgerücktem Stadium der Hauptverhandlung lediglich einmal mit dem Vorlesen einer ausführlichen schriftlichen Einlassung unterbrochen, in der er das ihm auch in der Anklage angelastete Motiv - Wiederherstellung der „Ehre“ - bestritt:


Überhaupt will er seine Schwester nicht vorsätzlich getötet, sondern sie in emotionaler Erregung erschossen haben. Sie habe ihn als „Versager“, als „ein Nichts, das von dem Geld des Vaters lebt“, beschimpft. Da seien ihm seine finanziellen und beruflichen Probleme, „die ganze Scheiße der letzten Monate“, hochgekommen: „Ich wollte nichts mehr hören. Sie sollte endlich aufhören.“ Warum er dann geschossen hat, konnte er dem Gericht - und angeblich auch sich selbst - allerdings nicht erklären. „Ich verstehe nicht, warum das passiert ist. Meine Schwester war so klein, so hübsch. Ich hätte ihr nie etwas tun können.“ Für das Gericht war diese Einlassung nicht glaubwürdig. Richter Poulet sprach von einer Schutzbehauptung, die durch die Hauptverhandlung widerlegt sei.


Gönül Karabey hatte mit 16 Jahren in Deutschland einen türkischen Landsmann geheiratet, die Ehe mit ihm aber nach Feststellung der Kammer nie vollzogen. Daß sie sich schließlich mit einem Deutschen habe verheiraten wollen, soll mindestens ihr ältester Bruder als „Schande“ empfunden haben, die zu tilgen sei. Als ihre Familie im vorigen Jahr nach Berlin umzuziehen plante, tauchte Gönül am 4. Juli überraschend bei ihrem Freund S. auf, um bei ihm zu bleiben; zeitweilig soll sie auch überlegt haben, sich in ein Frauenhaus zu flüchten. S. brachte sie vorübergehend in einem seiner Mutter gehörenden Gartenhaus in Dotzheim unter. Beide hätten sich vor möglichen Reaktionen ihrer Familie gefürchtet, zumal Gönüls Arbeitgeber Ö., ein türkischer Boutique-Besitzer, sie vor der Verbindung gewarnt habe, sagte Richter Poulet.


Das ganze Magazin abgeschossen


Schließlich aber habe sich Ö. als Vermittler angeboten, und Gönüls Familie habe den Anschein erweckt, mit der Ehe einverstanden zu sein. Ali Karabey aber habe sich dann noch eine Aussprache mit seiner Schwester ausbedungen - allein mit ihr, weil türkische Mädchen in Gegenwart ihres Freundes angeblich „nicht ganz offen und ehrlich sprechen“ könnten.


Im Gartenhaus muß er die Zwanzigjährige dann regelrecht hingerichtet haben. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, daß der Angeklagte das ganze Magazin seiner Neun-Millimeter-Pistole leerte und sogar noch auf seine Schwester gezielt haben muß, als sie bereits zusammengebrochen am Boden lag. Für die von der Anklage geforderte Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“, die nach Verbüßung von 15 Jahren Haft eine vorzeitige Entlassung des Täters auf Bewährung ausgeschlossen hätte, sah das Gericht keinen Anlaß; die Tat sei mit „lebenslang“ ausreichend gesühnt, so Poulet.

Text: F.A.Z., 30.09.2006


MfG
kiiwii  

30.09.06 11:16

36845 Postings, 7888 Tage TaliskerAlles was Recht ist, Matzelbub,

steht zwar nicht in #6, aber hinsichtlich des Strafmaßes "Lebenslänglich" nu doch ne ganze Menge.
U.a., dass Lebenslänglich mindestens (!!!) 15 Jahre bedeutet. Erst dann kann geprüft werden, ob der Täter vorzeitig entlassen werden kann (!!!).
Ganz einfach. Und noch überwiegt hier das Gesetz gegenüber wirtschaftlichen Überlegungen.
Stammtischgerede fern der Fakten hin oder her.
Gruß
Talisker  

30.09.06 11:25
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23566 Postings, 6854 Tage Malko07Die orientalische Machokultur sorgt dafür,

dass viel junge Männer aus der Türkei und dem arabischen Raum bei uns scheitern. Sie schneiden wesentlich schlechter als ihre Schwestern in der Schule ab. Sie scheitern oft und haben keinen Schulabschluss. Die Schuld liegt eindeutig bei Ihren Elternund Verwandten, die ihnen alles durchgehen lassen und sie verwöhnen. Als Versager klammern sie sich dann an ihre Kultur, sehen in deutschen Frauen Huren und sind Vollstrecker an Ihren Schwestern.

Dies ist auch ein wesentlicher Grund Kopftücher bei moslemischen Frauen abzulehnen. Diese sind Teil dieser Machokultur. Mit dem Kopftuch wird demonstriert, dass man besseren Standes und keine Hure ist. Das impliziert, dass alle die kein Kopftuch tragen, Huren sind. So ist es auch nicht verwunderlich, dass junge türkische Männer die Statistik bei der Vergewaltigung von Frauen anführen.

 

30.09.06 11:40

3440 Postings, 7082 Tage Matzelbub@Talisker

ich geh zu keinem Stammtisch, es sei denn hier bei Ariva *g*.
Habe aber schon öfter von Fällen gehört, wo Täter irgendwann zu "lebenslanger" Haft verurteilt wurden und doch noch nicht mal 15 Jahre absitzen mussten (es gibt doch so einige Rechtsmittel in unserem Rechtsstaat), ist denn das Urteil schon rechtskräftig ?  

30.09.06 12:08

3007 Postings, 9399 Tage Go2BedIch sehe da keine besondere Schuldschwere, denn

wenn ich mich mit jemandem ausspreche, mache ich auch immer das Magazin leer!

"Besonders erbarmungslos" ist es ja wohl auch nicht, wenn ich meine Schwester zur Aussprache auffordere und dann völlig unerwartet doch noch von meiner vorsichtshalber mitgebrachten Knarre (man weiß ja nie!) Gebrauch machen muß. Kann ich doch nix dafür!

lol, wenn's nicht so traurig wäre.

Wieso nimmt eigentlich jemand die deutsche Staatsangehörigkeit an, wenn er es als Schande ansieht, daß seine Schwester mit einem deutschen zusammen ist? Kann der Richter bei so etwas mal nachhaken? Darüber kann der Typ selbst im Knast auch mal ein bißchen nachdenken. Aber ein bißchen beeilen sollte er sich dabei schon, den "lebenslang" bedeutet ja nicht mal "lebenshalblang".  

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