als schleicht man sich kursschonend raus aus dieser Aktie! Die Vorbestraften wissen eben, wie man das ergaunerte Geld in Sicherheit bringt! Diese armen, geldgierigen Lemminge tun mir nicht leid! Tbhomy und ich haben schon immer vor diesem Betrug gewarnt!
hier das Ende? Die Protagonisten dieser Geschaftsidee ziehen die ergaunerte Kohle ab, und die Bafin lässt dies geschehen? Unglaublich! Nur meine Meinung!
Die BAFIN möge dafür sorgen, dass diese Aktie von der Börse genommen wird. Es ist eine Frechheit, dass so eine Aktie auch nur noch einen Tag länger im regulierten Markt notiert sein darf.
Selbst einfache Pflichten werden seitens der AG nicht umgesetzt:
"Die BaFin hat am 14. Dezember 2017 eine Geldbuße in Höhe von 375.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt."
Datum:22.05.2018 Die BaFin hat am 3. Mai 2018 gegen die Deutsche Cannabis AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 565.000 Euro angedroht.
Die Deutsche Cannabis AG hatte gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 (neu: § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3) WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2016 sowie gegen § 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 (neu: 115 Absatz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2) WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.
Ich fordere eine Handelsaussetzung, bis geklärt ist, ob das Unternehmen überhaupt in der Lage ist, seine Pflichten im regulierten Börsensegment zu erfüllen.
immer noch den Finanzbetrugern unbedarfte Zocker in diese AG ohne erkennbaren Geschäftsbetrieb reinzulocken! Aber der eigentliche Skandal ist,dass trotz offensichtlichen Betruges durch die Protagonisten in diesem Krimi unsere BaFin keinen Grund sieht,die Handelbarkeit endlich zu beenden!
mal interessieren, ob man als inhaftierter Betrüger den Profit aus den krummen Geschäften einfach so weiter abschöpfen kann, oder geht das nur über Anwälte oder Verwandte mit entsprechenden Vollmachten?