Die Vollzugsanstalten in der Türkei sind Neubau! —— Wie oben erwähnt, das ganze Verfahren bzw. das Straf.-Ermittlungsverfahren in mehreren Fällen lt. Türkische Medien gegen den Herrn o.g. Beschuldigten ist nicht abgeschlossen, daher keine Anklageschrift. Er hatte quasi die Blitzentlassung gehabt aber d.h. nichts, dass er unschuldig ist. Sobald die StA die o.g. Ermittlungen abschließt wird die Anklage gegen den o.g. Beschuldigten eiligst erhoben.
P.S. Wohlgemerkt, ein Ermittlungsverfahren in der Türkei! -Es kann bis zu fünf Jahren dauern. |