ihr seid immer noch nicht auf der richtigen Spur.
Es geht hier nicht um irgendwelche internen Vorgänge des VW-Konzerns. Die Geräte zur Manipulation sind in Serie gegangen, und dann ist der Tatbestand des gewerblichen Betruges gegeben. Das hat ganz andere Folgen als nur der Betrug von einzelnen Mitarbeitern. Hier steht die Schließung der gesamten Firma VW (nicht Audi und den anderen Firmen, die zur Gruppe gehören) auf dem Spiel.
Alle Politiker, die jetzt versuchen das Ausmaß unter den Teppich zu kehren, versuchen krampfhaft die Arbeitsplätze zu erhalten, was aber schon schwer fällt, weil zumindest ein Teil der Belegschaft bei der Serienproduktion aktiv (Planung und Einbau) und ein anderer passiv (Endkontrolle) mitgewirkt haben muss. Da aber das Personal von Zeit zu Zeit wechselt, ist der Kreis der Mitwisser viel größer als hier im Forum erwartet wird.
So bezeichnet man dann wohl ein "rogue enterprise".
Ich gebe mal eine "unerfreuliche" Prognose ab:
Erstens der Handel wird zumindest zeitweilig ausgesetzt, zweitens VW fliegt aus dem Dax, drittens der VFL Wolfsburg verliert seinen Hauptsponsor.
Die angekündigten Rückstellungen sind nur ein Tropfen auf den heissen Stein, denn Strafen sind natürlich in allen Ländern zu bezahlen, wenn sich die Gerüchte bewahrheiten. Aber bitte, bitte nicht denken, dass das alles sein wird. VW wird einen Großteil seiner Beschäftigten verlieren. Zum einen, weil die in den Knast wandern, zum anderen weil die Produktionskapazitäten viel zu groß für die nächsten Jahre sind. Alle Dieseltypen werden zumindest vorläufig nicht mehr produziert. Die Planungsingenieure werden mit dem Vorstand auch persönlich in Haftung genommen. Jemand muss das Gerät ja konzipiert und in Serie gegeben haben. Da gibt es keine Fahrlässigkeiten sondern Planung und Absicht.
Allerdings ist dem Beitrag des komischen Rechtsanwalts über die fehlende Unterrichtung der Anleger schon aus strafrechtlicher Sicht zu widersprechen. Eine derartige Unterrichtung wäre rechtlich als Geständnis zu werten, das nach keiner Ordnung vom Täter abverlangt werden kann. Sind jedoch die Tatsachen öffentlich geworden, so reicht natürlich auch eine Nachmalige Unterrichtung der Anleger, da diese natürlich auch eine Einschätzung des Umfangs beinhalten muss.
Der Chartlord
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