danke, hab soeben Nachricht von meiner Bank erhalten:
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 11. Juli 2016 durch die depotführenden Kreditinstitute.
Da die Dividende zum Teil, nämlich i.H.v. 0,31629873 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung für diesen Teilbetrag von 0,31629873 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Insoweit unterliegt die Dividende bei im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären grundsätzlich nicht der Besteuerung, sondern es mindern sich die steuerlichen Anschaffungskosten. Eine Steuererstattung- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit diesem Teil der Dividende nicht verbunden.
Soweit die übrigen ausgeschütteten Beträge i.H.v. 0,05370127 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie der Kapitalertragsteuer unterliegen, erfolgt die Auszahlung unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (entspricht insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Rest kommt also noch. thx |