Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 16.04.24 07:34
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361194
neuester Beitrag: 16.04.24 07:34 von: Squideye Leser gesamt: 85464435
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23.05.19 14:25
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182 Postings, 2156 Tage poelzi02Matthias27:

23.05.19 14:29
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186 Postings, 5157 Tage Werner Eugster@MR.FLAX

Deine Berechnung stimmt soweit. Nur: Wenn eine Klage zugelassen wird ist noch lange nichts entschieden.
Selbst wenn die Kläger recht bekommen wird der Betrag höchstens bei 200 Mio. Euro. Ich denke aber, dass diese Klage keine grosse Chance hat.
 

23.05.19 14:33

4072 Postings, 6991 Tage manhamNichts ? Könnte so sein, weil noch kein Titel

Ansonsten:
Verwertbaren Erlös minus vorrangige Kreditverpflichtungen
(Personalaufwendungen klammerte ich Mal aus)
Könnte in etwa das sein was an EK vorhanden ist.
Nach derzeitigen Meinungen unter 50 Cent je Aktie.

 

23.05.19 14:38
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456 Postings, 1967 Tage MofoKlagegrund

Also hier kommt mir so einiges spanisch vor.

Als Klagegrund wird ja nicht die gefälschten Bilanzen an sich sondern nur die verspätete Information darüber angeführt ...und hier wird’s doch schon kompliziert ... hätte man früher informiert, dann wäre der Kurs halt früher im Keller gewesen .. entstand der Schaden nun wegen den Inhalt der Veröffentlichung oder schon durch die Verspätung ??

Geschädigt durch die verspätete  Veröffentlichung sind ja dann nur diejenigen die zwischen dem Zeitpunkt gekauft haben an dem Steinhoff genug Hinweise hatte die zur Meldung hätten führen müsswn und einer tatsächlichen Meldung ...

Und Frankfurt muss nun aufarbeiten wann wer was in Südafrika wusste ... na dann viel Spass ...

Mich würde da mal Dollarblicks Meinung interessieren

 

23.05.19 14:46

12517 Postings, 2601 Tage USBDriverHört auf DEOL, der Weg zur Null ist nicht weit

Die Gläubiger werden dem bestimmt zustimmen.

Irgendwann gab es mal 44% plus. Guckt mal auf veraltete Artikel.

,,Ja und ihr Basher, wo seid ihr. Ich kaufe ich jetzt Aktien." Der coole Weihnachtsmann mit 3 von 4 Rädern am Schlitten.

*Ist doch richtig beschrieben, was ihr hier so sagt, oder nicht?
 

23.05.19 14:49
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1607 Postings, 2051 Tage MinikohleDas ist doch alles nix neues.

Jedenfalls für uns nicht. Also ganz entspannt auf den 18.06. warten (hoffentlich nicht wieder 23.45), hab mich schon mal eingedeckt:  
Angehängte Grafik:
kasten_bier.jpg (verkleinert auf 69%) vergrößern
kasten_bier.jpg

23.05.19 14:50

3230 Postings, 2282 Tage iudexnoncalculatklagen, klagen nichts als klagen ;-)

Warum sollten die Klagen keine Chance haben? Bisher ging es nur um Zuständigkeitsfragen des angerufenen Gerichts. Inhaltlich wurde dazu noch gar nichts gesagt! Soweit ich das ganze beurteilen kann läuft das Hauptargument auf eine Irrtumsanfechtung hinaus.

Irrtum bedeutet falsche Vorstellung oder Unkenntnis der Wirklichkeit. – Unterlief bei Vertragsschluss der einen oder andern Vertragspartei ein Willensmangel / Irrtum, so ist dieser unter gewissen, gesetzlich umschriebenen, Voraussetzungen korrigierbar; und zwar entweder so:

dass die irrende Partei schließlich überhaupt nicht an den Vertrag gebunden bleibt, also vom Vertrag (nach erfolgreicher Anfechtung) abgehen kann

oder so, dass die Partei doch nicht „so” an den Vertrag gebunden sein, wie er geschlossen wurde (Vertragskorrektur oder -Anpassung).

Hauptargument der Kläger wird sein, SH hat den Irrtum durch Falsche Bilanzen veranlasst, die Käufer der Aktien wurden somit in die irre geführt und hatten dadurch eine falsche Vorstellung über die Ertragsfähigkeit des Unternehmens. Hätten die Käufer die Ertragsfähigkeit gekannt, hätten sie dir Aktien nicht zum Preis xy erworben, somit war der Irrtum wesentlich und es kommt zur Rückabwicklung des Geschäfts......nur wie soll das funktionieren??? SH hat praktisch kein Geld mehr, daher muss eine andere Lösung gefunden werden! Nichts oder ein bisschen mehr als nichts in form eines Vergleiches!  

23.05.19 14:51

5690 Postings, 2524 Tage gewinnnichtverlust@MIIC - Dividende

Ich will gefälligst auch von Steinhoff eine Dividende haben und nicht noch Jahre warten müssen, bis die Gläubiger und Kläger sich gut bedient haben.

Unsere anderen Aktionäre in Form von Blackrock, BoA werden schon auch irgendwann Druck ausüben, dass ein paar wenige Cent oder auch nur ein Cent  ausbezahlt werden sollen. Was ist schon 1 Cent pro Aktie für Steinhoff?

Und dann bin ich aufgewacht.

Dividendenwunsch wieder nach hinten geschoben und ich hoffe weiterhin nur auf ein Überleben von Steinhoff, wäre im Moment schon ausreichend.  

23.05.19 14:51

22 Postings, 1926 Tage Matthias2750 Cent je Aktie

ist auch meine Wahrnehmung.  Dann passt es nicht in meinen Kopf, wenn jemand von 5€ kommt, jetzt 0,50€ und die Insolvenz erreicht, auf der anderen Seite damit den möglichen Turnaround kaputt macht, wo uU mehr drin wäre.
Nur pressegierige Anwälte können kommen mMn auf so eine Idee.  

23.05.19 14:55

12517 Postings, 2601 Tage USBDriver@iud Die zahlen mit neuen Aktien zum Beispiel

Die könnten 20 Milliarden neue Aktien zu den bestehenden als Beispiel herausgeben und damit die Aktionäre bezahlen.
Die jetzigen Aktien wären nur 1/20 von dem vorher noch wert, also nach Stand heute noch 0,00425 Euro oder anders gesagt 0,425 Cent.


Jetzt noch schnell ein paar Raketen in den Himmel ballern. Die Aktie ist gerettet! HURRA!
 

23.05.19 15:01

8852 Postings, 6992 Tage 123456a@USBDRIVER

Wo sind denn mal Fakten? Warum bleibst Du nicht in Deinem wir wissen alles Thread und gut ist es.  

23.05.19 15:04

18384 Postings, 5877 Tage Trash#181328

Genau. Damit werden sich die Kläger sicher abfinden lassen....oh Mann  
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100 % food speculation free - Don`t let your money kill people ! Respect Africa !

23.05.19 15:08
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2194 Postings, 2303 Tage Ruhig BlutZulassung der Klage

Ist ja super.  Bis das Ding durch alle Instanzen durch ist, sind viele hier im Forum schon in Rente oder Tod.  Das dauert zwischen 5 und 15 Jahre.  Viel Spaß beim Klagen.  

23.05.19 15:16

12517 Postings, 2601 Tage USBDriverHier ist doch das Schall und Rauch Pushlokalforum

Alle eine Meinung und los.

Ist ja wie beim Karneval:
,,Lasst uns nicht nach Fakten richten, lasst uns an der Zukunft dichten. Törö! Törö!"

Ne das überlasse ich nun euch. Ich habe genug gesagt, auf was man sich einstellen muss und das man lieber abwarten sollte, ob das Schiff Steinhoff im Sturm untergeht oder überlebt.

Ich bin kein Verfechter jetzt hurra alles ist vorbei, die Schulden sind so groß, da muss eben die andere Seite verzichten, dann kann es ich meinen Ferrari schon mal bestellen, an Thesen zu unterstützen.


Bleibt ihr mal bei DEOl und guckt euch die alten Berichte an, die noch schön waren und wo die Kurse wieder angestiegen waren. Das ist Balsam für die Seele.


Viel Spaß.
 

23.05.19 15:24

38 Postings, 2090 Tage Baggins@usbdriver

Mad weil dein Demo Depot im Keller ist?  

23.05.19 15:24
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38 Postings, 2090 Tage BagginsLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 27.05.19 04:15
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Klardaten

 

 

23.05.19 15:25

18384 Postings, 5877 Tage Trash#181332

Du schreibst einen Stuß, nur um dich selbst lesen zu können...hab die ganzen überbordenden Kursvorstellungen ala 1 € ja auch nicht ernst genommen, aber jetzt gerade machst du doch hier voll zum Löffel mit deinem Mahn-Spam.
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23.05.19 15:31

692 Postings, 2237 Tage Halle86Mysterio

Ich weiß ja nicht so recht was ich aktuell von Berichten des Relotius Spiegels halten soll.... naja egal bald gibt’s ne ordentliche Party mit Strache auf Ibiza :)  

23.05.19 15:44
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3230 Postings, 2282 Tage iudexnoncalculathoffentlich

wird bald die Fortsetzung des Ibiza Videos veröffentlicht das hat mich die letzten Tage von Steinhoff schön abgelenkt ;-)  

23.05.19 15:47

763 Postings, 1989 Tage B ojeVerschiebung HV

Moin,

wann wurden wir informiert, oder haben herausgefunden das die HV nicht mehr am 07.06. stattfindet?
Weiß das noch jemand? Also das Datum?

Boje  

23.05.19 15:51
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2194 Postings, 2303 Tage Ruhig BlutBoje

Steht alles im shareholder diary

 

Allerdings noch TBC = Bestätigung folgt 

 

23.05.19 15:53
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754 Postings, 2197 Tage DollarblickZur Schadensersatzklage

Nach § 37b Abs. 1 WpHG kann ein Anleger wegen unterlassener Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung den Erwerbsschaden ersetzt verlangen, also Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Finanzinstrumente. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Finanzinstrumente wegen einer unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung erworben wurden, trägt der Anspruchsteller.
Der Anleger kann als Mindestschaden auch den Kursdifferenzschaden ersetzt verlangen. Hierfür muss der Anleger lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass, wäre die Ad-hoc-Mitteilung rechtzeitig erfolgt, der Kurs zum Zeitpunkt seines Kaufs niedriger gewesen wäre als er tatsächlich war.
Nach § 37b Abs. 1 Nr. 1 WpHG hat ein börsennotiertes Unternehmen einem Anleger den Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entstanden ist, dass er Finanzinstrumente zu einem Zeitpunkt erworben hat, in dem das Unternehmen Insiderinformationen hätte veröffentlichen müssen, dies jedoch schuldhaft unterlassen hat. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 WpHG muss ein Inlandsemittent von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen. Eine Insiderinformation ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen Emittenten von Insiderpapieren beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.
Ein solcher Anspruch kann nach diesen Vorschriften auch nicht mit der Begründung verneint werden, es könne dahingestellt bleiben, ob die Beklagte vor dem 27.07.2007 zu einer Adhoc-Mitteilung über die Höhe ihres unmittelbaren und mittelbaren Engagements in US-Subprimes verpflichtet gewesen sei, da sich jedenfalls nicht feststellen lasse, dass die Beklagte die Kursrelevanz habe erkennen müssen, weil die nachfolgende Entwicklung nicht vorhersehbar gewesen sei.
Stellt sich die Höhe des Subprime-Anteils der jeweiligen Investments der Bank als eine gemäß § 15 WpHG veröffentlichungspflichtige Insiderinformation dar, erweist sich das Abstellen auf die Vorhersehbarkeit einer “existentiellen Bedrohung” der Bank bzw. des “Szenario[s] vom 27.07.2007”, also der Kreditliniensperrung durch die Bank und des zeitgleichen Zusammenbruchs des ABCP-Marktes als rechtsfehlerhaft. Denn für einen Schadensersatzanspruch aus § 37b Abs. 1 WpHG kommt es allein darauf an, ob die Beklagte dessen objektive Voraussetzungen, insbesondere das Kursbeeinflussungspotential der Information “Höhe des Subprime-Anteils” kannte oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Hierfür statuiert § 37b Abs. 2 WpHG – was das Berufungsgericht außer Acht lässt – zugunsten des geschädigten Anlegers eine gesetzliche Vermutung, die die Beklagte zu widerlegen hatte. Dazu fehlt es zum einen an Feststellungen. Zum anderen folgt aus der Veröffentlichung der Presseerklärung vom 20.07.2007, dass die Verantwortlichen der Bank die Kursrelevanz des SubprimeEngagements zu diesem Zeitpunkt kannten. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob – was das Berufungsgericht verneint und worauf auch die Revisionserwiderung abstellt – die Klägerin ausreichend dargelegt hat, die Beklagte habe die sich aus den unmittelbaren und mittelbaren Investments ergebenden Risiken nicht aus eigener Kraft auffangen oder sich im Umfang einer Inanspruchnahme am Interbankenmarkt nicht refinanzieren können. Die Tatsache der Veröffentlichung der Pressemitteilung zum Thema Auswirkungen der US-Hypothekenkrise am 20.07.2007 belegt im Gegenteil, dass der Bank spätestens zu diesem Zeitpunkt die Bedeutung der Höhe ihres SubprimeEngagements für das bereits sensibilisierte Marktpublikum sehr wohl bewusst war. Nicht ohne Grund hat sie dort hervorgehoben, den Investitionsschwerpunkt in anderen Portfolien gesetzt zu haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Dezember 2011 – XI ZR 51/10 – OLG Düsseldorf

 

23.05.19 15:54

1963 Postings, 4816 Tage MSirRolfiDas gallische Dorf schlägt zurück!

Ich habe mir noch ein paar Aktien geleistet!
Depot ist zwar Randvoll, aber die gingen noch rein!
Der Barde Sui und die Seinen singen uns gerade ein Lied des Untergangs!
Ich halte dagegen!
SIR  

23.05.19 15:59

456 Postings, 1967 Tage Mofo@ dollarblick

Super .. vielen Dank für die Info !!

Wie bewertest du denn vor diesem Hintergrund die heute eingereichte Klage und die realistischen Folgen ?  

23.05.19 16:03
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784 Postings, 2302 Tage defrezzerl&S Knockouts

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7
6    

Alle bis 18.06

Wohin prügeln sie uns noch ?  

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