Denn auf dieser Seite der Kanzlei Weisswert steht z.B.: "Wer noch über kein Depot verfügt: Sie können dennoch die Ausnahmegenehmigung beantragen, also notfalls auch ohne konkrete Angaben zu einem (noch nicht vorhandenen) Depot. Es ist zu erwarten, dass die Bundesbank unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Anlegern ermöglicht, den Antrag mit weiteren Unterlagen nach dem 25.09.2023 zu ergänzen, d.h., wenn und soweit die zunächst eingereichten Unterlagen aus Sicht der Bundesbank nicht ausreichend sind ("Nachfristlösung"). Die Bundesbank benötigt zudem ihrerseits Zeit, um die Anträge zu prüfen und im Anschluss daran eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Anleger, die jetzt noch ohne Depot dastehen, dürften vor diesem Hintergrund doch noch genügend Zeit erhalten, ein entsprechendes Depot zu eröffnen und die Depotdaten und/oder weitere Unterlagen nach einer erstmaligen Prüfung und Nachfristsetzung durch die Bundesbank nachzureichen bzw. zu ergänzen."
Ich hatte auch das Musterformular der Kanzlei Weisswert verwendet, sodass ich davon ausgehe, dass der Antrag richtig ist.
@Fredo: In dem oben verlinkten Video wird auch gesagt, dass denjenigen, die eine Nachricht von der Bundesbank erhalten haben, eine Nachfrist zur Eröffnung des Kontos in Russland gesetzt wurde (30.10.2023). Bei mir ist es allerdings so, dass ich noch überhaupt keine Nachricht der Bundesbank erhalten habe.
Hat schon jemand aus dem Forum eine Nachricht erhalten? |