Fertiger und Händler von Produkten benutzen den Ausdruck "Patent pending" (angemeldetes Patent oder Patent eingereicht) oft, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, daß eine Patentanmeldung eingereicht worden ist. Das Gesetz legt jenen eine Geldstrafe auf, die diesen Ausdruck falsch benutzen. Für den Zeitraum, während dessen Ihre Patentanmeldung der Prüfung unterliegt, behält das Patent- und Markenamt strenges Stillschweigen bezüglich Ihrer Patentanmeldung. Was Sie überraschen mag, ist daß das "patent pending" allerdings keinen formellen Schutz gegen Verstöße liefert. Nichtsdestotrotz, wenn ein Patent angemeldet ist, weil das Potential für seine sofortige Erteilung zur gleichen Zeit existiert, und zur gleichen Zeit, der Inhalt der Patentanmeldung geheim gehalten wird, macht dieses es schwieriger für einen Konkurrenten, an Ihrem Patentrecht "vorbeizukommen" und einen wirksamen Ersatz, der ihre Patentrechte unberührt lassen kann, zu entwickeln. In einigen Fällen kann die bloße Drohung, daß Ihre Patentanmeldung erfolgreich sein könnte, ausreichend sein, einen Konkurrenten von der Fertigung der Erfindung abzuschrecken. Denn falls Ihr Patent erteilt wird und ein Gericht entscheidet, daß Ihr Konkurrent Ihr Patentrecht verletzt hat, muss er die Herstellung seines Produktes stoppen. Das bedeutet ein "Todesurteil", wenn seine Primäreinnahmesquelle von der Fertigung Ihrer Erfindung abgeleitet ist. |