« Eine Bilanz gilt in Deutschland erst dann als falsch, wenn die Summe der Fehler den Betrag von 10% der BILANZSUMME übersteigt. Bilanzsumme, das ist noch einmal deutlch mehr als nur das Eigenkapital.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bilanz als falsch eingestuft wird, schätze ich hier auf genau 0,0%.
So ist es auch mit dem Betrugsvorwurf: Ein Betrüger ist, „…Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, … (vgl. §264 Abs. 1 StGB).
Wenn Herr Braun auf die Ungereimtheiten in dem Jahresabschluss für Dubai hingewiesen hat, diese aber nicht selbst klären kann bzw. dazu imstande ist, dann ist eben diese Voraussetzung des §264 StGB nicht erfüllt. Folglich ist die Antwort des SPIEGEL nur ein Bluff für die eigene Geschwätzigkeit. Hätten sie dahinter kein Fragezeichen gesetzt, müssten Sie sich mindestens mit dem Vorwurf der üblen Nachrede beschäftigen. So aber fällt es unter die Rubrik Pressefreiheit.
Das ändert aber nichts daran, dass es an jeglicher Substanz für diesen Vorwurf fehlt!
Das gilt auch für die vermeintlichen Transaktionen mit den sog. Kundenclustern. Allein schon vom Volumen liegen die unterhalb des Promillebereichs. Also unter wirklich jeder ernstzunehmenden Wahrnehmungsschwelle.
Ganz abgesehen davon, das es Excel Dateien schon seit vielen Jahren nicht mehr als Belegnachweis in die Buchhaltung schaffen. Die gegenteilige Behauptung ist so absurd, da fehlen mir schlichtweg die Vergleiche.
Würden diese Vorwürfe auch nur ansatzweise zutreffen, dann hätten die Wirtschaftsprüfer und die Prüfer des Finanzamts wegen eines massiven Verstoßes gegen §239 HGB (u.a. Grundsatz der Klarheit, Wahrheit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit etc.) die ganze Buchhaltung in der Vergangenheit verwerfen müssen. Ein Testat wäre dann überhaupt nicht möglich gewesen.» |