Pflichtangebot: Höhe bei einer Übernahme Der Käufer, auch Bieter genannt, muss aufgrund des Gleichbehandlungs-Grundsatzes allen von der Übernahme betroffenen Aktionären das gleiche Angebot unterbreiten. Damit soll gewährleistet werden, dass bei einem Kontrollwechsel alle Aktionäre die gleiche Möglichkeit haben, ihre Beteiligung zu einem "angemessenen Preis abzugeben.
Bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung wird grundsätzlich der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate herangezogen. Da die übernehmende Gesellschaft möglichst viele Aktien kaufen möchte, liegt ein Übernahmeangebot erfahrungsgemäß rund 30% über dem letzten Börsenkurs. So wird es für viele Aktionäre interessant, Ihre Aktien an den Großaktionär zu verkaufen.
Sie, als Aktionär, sind nicht verpflichtet, ein Übernahmeangebot anzunehmen. Die Nichtannahme eines Übernahmeangebots hat keine rechtlichen Nachteile. Die Angebotsfrist dauert im Regelfall mindestens vier und höchstens zehn Wochen. Während dieser Zeit können Sie Ihre Aktien zum festgesetzten Preis an den Bieter verkaufen - mit einem entsprechenden Kursgewinn.
In einigen Fällen ist es ratsam, trotz des 30%igen Aufschlags die Aktien zu behalten. Da eine Annahme des Angebots von Fall zu Fall beurteilt werden muss, können sich Privatanleger an ausgewählten Experten orientieren, die sich tief in die Materie eingearbeitet haben. |