Verfassungsschutz soll Steuersünder jagen

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neuester Beitrag: 21.08.13 10:01
eröffnet am: 21.08.13 09:14 von: sebestie Anzahl Beiträge: 13
neuester Beitrag: 21.08.13 10:01 von: sebestie Leser gesamt: 592
davon Heute: 2
bewertet mit 5 Sternen

21.08.13 09:14
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7239 Postings, 5373 Tage sebestieVerfassungsschutz soll Steuersünder jagen

Das Finanzministerium hat Gerichte, Behörden und sogar den Verfassungsschutz angewiesen, bei der Jagd nach Steuersündern mitzuhelfen. Sie alle sollen die Finanzämter über unbekannte Einkünfte von Bürgern informieren, berichtet die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf ein internes «Merkblatt» des Ministeriums. Viele Behörden verfügten demnach über steuererhebliche Informationen, von denen die Finanzbehörden keine Kenntnis haben. So könnten etwa bei Arbeitsagenturen, Gewerbeämtern oder Grundbuchämtern steuerlich relevante Fälle auftreten, die gemeldet werden sollten.

http://www.focus.de/politik/schlagzeilen/nid_138865.html  

21.08.13 09:20
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11452 Postings, 5330 Tage exquisitin den finanzämtern wurde über jahrzehnte - und

bei bestimmter klientel (nicht wenige) - mit vorsatz verschleiert...und jetzt plötzlich?!?!

wers glaubt, glaubt auch an den "weißen mann im rot"  

21.08.13 09:27
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7 Postings, 3980 Tage freubeuterStrafen unverhältsnismäßig

Ich find ja auch, dass man Steuersünder bestrafen sollte, die Frage ist dann nur, wie hoch. Wenn ich das Strafmaß mal vergleiche, sprich Totschlag im Vergleich zu Steuerhinterziehung, ist das mitunter völlig unverhältnismäßig. 2,5 Jahre für Totschlag - 10 für das Hinterziehen von Steuern?!
Das kann nicht sein!?  

21.08.13 09:28
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50950 Postings, 7538 Tage SAKUTradition oder was?

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21.08.13 09:29
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11452 Postings, 5330 Tage exquisitdann halt beide hoch auf 10...oder besser: 15

21.08.13 09:32
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7239 Postings, 5373 Tage sebestieHaben die zu wenig Arbeit?

Wahrscheinlich wurden viele Agenten nach dem NSU-Skandal aus der rechten Szene abgezogen.
Jetzt sucht man sich neue Aufgabenfelder.
 

21.08.13 09:33
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6194 Postings, 5029 Tage Italymasterja

am besten steuersünder gestaffelt sanktionieren / bestrafen

bis 100 euro - 2 jahre auf bewährung und 10000 euro strafe
bis 1000 euro - 5 jahre auf bewährung und 50000 euro strafe
bis 10000 euro - 10 Jahre KNAST ohne bewährung und mindestens 100 000 euro strafe

und alles weitere lebenslang mit sicherungsverwahrung

und vergewaltiger und mörder bekommen pauschal 2 jahre auf bewährung oder "knast" weil es muss ja platz sein für die harten jungs  

21.08.13 09:35
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3723 Postings, 4752 Tage Bronko#7 ....deshalb soll der Degowski ja auch raus!

21.08.13 09:37
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50950 Postings, 7538 Tage SAKU@freubeuter:

§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
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21.08.13 09:45
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7239 Postings, 5373 Tage sebestieAch saku

Du weißt doch genau wie dem Italymaster sein Posting zu verstehen ist.
Unter Bezeichnung "Lebenslänglich" verstehe ich etwas anders als vier einhalb Jahre Jugendknast für gemeinschaftlichen Mord.  

21.08.13 09:49
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50950 Postings, 7538 Tage SAKU@seb:

Ich gehe auch nciht auf italys Post ein ;o)

Was du jetzt wieder meinst (so ich dich richttig verstehe: Jonny K.) ist schwere Körperverletzung mit Todesfolge. DAS wiederum ist juristisch was anderes als Todschlag.
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21.08.13 09:53
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6194 Postings, 5029 Tage Italymasterjuristisch

gesehen sind die strafen aber trotzdem ein witz für diese schwerstkriminellen !  

21.08.13 10:01
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7239 Postings, 5373 Tage sebestiesaku

Die Unterscheidung ist natürlich wichtig und hat nichts mit juristischer Korintenkackerei zu tun.
Das Ergebnis bleibt nämlich das Gleiche.  

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