Danke.
Sicher bin ich mir bei der Interpretation auch nicht zu 100%. Es sind aber mit Stichtag 21.01. drei Meldungen ergangen.
Die Mühl GmbH i.I. gibt eine Senkung des meldepflichtigen Anteils auf 0% bekannt. Es werden aber noch 50,56% Anteile unter §21 WpHG angegeben.
Frau Möser gibt eine Senkung auf 25,28% meldepflichtiger Anteile bekannt. Zuvor hatte sie 0%, aber 50,56% Zurechnung nach §21 WpHG. Es müssten also noch 25,28% Zurechnung über sein.
Frau Hahn gibt eine Erhöhung des meldepflichtigen Anteils auf 25,38% bekannt. Diese Anteile sind ihr nach §21 WpHG zuzurechnen.
Mein Fazit: Wir haben mit Frau Hahn und Frau Möser insgesamt über 50% in festen Händen. Es handelt sich jeweils um Zurechnungen nach §21 WpHG. Diese könnten wiederum noch auf die Mühl GmbH zurückführen oder auf eine unbekannte dritte Person.
Da aber zwischen Dezember und Januar mehrfach Veränderungen bei den beiden Damen auftraten, die in der prozentualen Höhe identisch waren, könnte zwischen den beiden durchaus eine Verbindung bestehen. |