Nach meiner Meinung hat der Verkauf ein anderes Ziel: Den Kurs drücken. Irgend etwas beabsichtigen doch die Hauptanteilseigner und die dahinter stehenden Akteure. Warum lässt man sonst eine leere Hülle mit dem Insolvenzplanverfahren wieder auferstehen? Nur, um mit "guten Nachrichten" den Kurs zu beeinflussen (was ja auch gelungen ist)? Nein, da steckt - glaube ich - etwas anderes dahinter. Im Übrigen, ich war auf der HV. Die Klagen waren absehbar, da die dort vorsprechenden Aktionäre / deren Vertreter dies bereits angekündigt hatten. Dafür dürfte aber das Thema der drohenden Steuerlast auf den Sanierungsgewinn endgültig vom Tisch sein. Am 23.11.2018 hat der Bundesrat einer vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung zugestimmt, dass die neuen Vorschriften (§§ 3a EStG und 7b GewStG) auch rückwirkend angewandt werden dürfen. Aus Brüssel ist auch nichts mehr zu befürchten, da im August die Kommission mitgeteilt hat, dass sie keine grds. Probleme mit der Steuerfreiheit hat. Das bedeutet, die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen (so Frau Möser in der HV) für die (Gewerbe-)steuerfreiheit uninteressant sind , wenn Mühl beim Finanzamt die rückwirkende Anwendung bereits bei der Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags beantragt, da die Entscheidung darüber dann das Finanzamt abschließend trifft.
nur meine Meinung... |