Zum einen ist dort die jüngere Klage auf Insolvenz und Abwicklung der AG Zum anderen läuft ja die ältere Klage Hinsicht des Tausches der in 2017 erhaltene Aktien gegen Bares (seinerzeitiger Kurs) bzw. Rückübertragung der veräußerten Firma. Hier geht es um rund 100 Mio Euro. Sollte das Gericht diesen Anspruch bejahen, wäre Mostert nicht mehr Steinhoff Aktionär, evtl. Ansprüche in den Verfahren des GS bestünden nicht mehr, die zweite Klage hätte abgesehen von derohnehin vorliegenden Unsinnigkeit gar keine Grundlage mehr. Wird interessant bleiben, wie die Gerichte entscheiden, bzw. wie sich die -Streitparteien verhalten werden, falls der Richter vorschlägt, sich zu vergleichen. Wäre ingesamt wichtig, die Kuh kurzfristig vom Eis zu bekommen. |