Ich werde mich nächste Woche bei o.g. Kanzlei informieren, ob ich bei Mitwirkung einer "Sammelklage" gegen E&Y mein Recht auch noch eigenständig über einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht einklagen muss, was mir von anderer Stelle bestätigt wurde. Ich bin somit auf der Suche nach einer in D legalen Konstruktion, die es mir möglicht, Vorstehendes zu umgehen. Dabei bin ich auf die Internetseite von KAP Rechtsanwaltsges.mbH gestoßen.
Dieser Internetseite entnehme ich, dass die KAP Rechtsanwaltsges. mbH (vertreten in München, Hamburg, Stuttgart, Ffm. und spezialisiert u.a. auf Bank- und Kapitalmarktrecht) für ihre Mandanten in geeigneten Fällen die Sammelklage durch nachstehende besondere Konstruktion praktiziert:
Geschädigte schließen sich zu einer sogenannten "Zweckgesellschaft" zusammen, deren Ziel es ist, für alle Geschädigten die Ansprüche vor Gericht zu erstreiten. In Deutschland ist es somit vom Namen her keine "Sammelklage", sondern rechtlich genau genommen, vielmehr eine Geltendmachung mehrerer Ansprüche unterschiedlicher Anleger gegen denselben Beklagten mittels der Zweckgesellschaft.
https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/...n/klage-sammelklagen/Auf dieser Internetseite steht u.a.:
Eine Sammelklage in D ist nicht vergleichbar mit der amerikanischen Form der "class action", denn dem deutschen Zivilprozessrecht ist eine SAMMELKLAGE PRINZIPIELL FREMD. Der Anspruch muss grundsätzlich bei jedem Kläger individuell geprüft werden, d.h. der individuelle Schaden und die Kausalität dazwischen muss dargelegt und nachgewiesen werden. Somit müsste jeder Kläger grundsätzlich sein Recht selbst erstreiten und trägt die Prozesskosten sowie das Prozessrisiko selbst.
Um dies zu umgehen, wird auf o.g. Internetseite das Konstrukt einer "Zweckgesellschaft" dargestellt, womit man umgeht, sein Recht noch eigenständig einzuklagen. Ich halte Euch informiert, ob die Kanzlei von Dr. Schirp die Formierung einer solchen Zweckgesellschaft ebenfalls anbietet, um gegen EY gerichtlich vorzugehen.