schlechter aufgefasst werden, denn schön lesen sie sich (finde ich) nicht. Zum einen steht dort, dass es aktuell äusserst gut läuft. Für das aktuelle Geschäftsjahr sind damit gute Grundsteine gelegt.
Bezüglich der Steuerangelegenheit aber bin ich nun über Billigkeitsmassnahmen etwas überrascht. Und immer wenn man überrascht ist, werden eigene Erwartungen nicht erfüllt, was hier (finde ich) etwas an der Kommunikation lag. Ich habe nicht mehr jede Aussage von L&S im Kopf, aber wenn ich mich richtig erinnere, wollte man eigentlich eine Art Steuerruling (Vorabbescheid) einholen, dass L&S nicht unter einen bestimmten gesetzlichen Tatbestand subsumiert werden kann. Ein entsprechender Entscheid hätte nach meiner Erinnerung bereits vorliegen sollen. Statt dessen sagt man nun, als wäre das von Beginn an der Plan gewesen, dass man nun Billigkeitsmassnahmen, zusammen mit der Einreichung der Steuererklärungen, beantragt. Ich kenne mich mit deutschen Billigkeitsmassnahmen nicht aus, vermute aber, dass damit nicht mehr die falsche Subsumption kritisiert wird (a la "der gesetzliche Tatbestand passt nicht auf unser Geschäftsmodell"), sondern nur noch das "unbillige" Ergebnis der Subsumption (a la "die Subsumption ist zwar richtig, aber das Ergebnis ist unhaltbar, entsprechend unbillig"). Das klang mal anders......
Kurzum, ich hoffe stark, dass man die künftigen Steuern im Griff hat und freue mich, dass das Geschäft gut läuft. Von den Rückstellungen verabschiede ich mich langsam.... |