Du mußt den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn bei der Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens berücksichtigen. Die Belastung hierauf ergibt sich durch Deinen persönlichen Steuersatz. Der kann höher aber auch niedriger als 30 % sein. Je höher Dein Einkommen ist, um so höher ist auch Dein Steuersatz. Tip: Solltest Du verheiratet sein und Dein Depot auf Eheleute lauten, so verdoppelt sich die Freigrenze von 999,99 DM. Da Du die Telefongebühren voraussichtlich nicht nachweisen kannst, würde ich persönlich es mit einem angemessenen Pauschalbetrag versuchen. Desweiteren, so mache ich es jedenfalls, ziehe ich vom Spekulationsgewinn noch Zeichnungsgebühren, Orderkosten, Fachliteratur ab (Diskussionen mit dem Finanzamt sind folglich vorprogrammiert). Depotgebühren für etragsbringede Wertpapiere zählen zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen (hier sind die Freibeträge bei Ledigen mit 6.100,00 DM aber höher). Gruß MisterX |