MGQ schrieb am 03.02.19 23:49:38 Beitrag Nr. 46.156 ( 59.782.461 ) Antwort auf Beitrag Nr.: 59.782.452 von MGQ am 03.02.19 23:46:16 Was die Frage des Wertes X der schuldenfreien SUSHI angeht, so ist dieser, da SUSHI schuldenfrei ist, Pi*Daumen gegeben durch die gesamte Aktivseite der SUSHI-Bilanz (abzüglich etwaiger interner Forderungen, die auf Konzernebene wegfallen). Was wiederum die Aktivseite von SUSHI angeht, so gibt es dazu für mich derzeit vier widerstreitende Anhaltspunkte (der Link zur letzten Quelle stammt dankenswerter Weise von the_aa und wurde von Ines43 hier bereits repostet): Auf der einen Seite a) die Argumentation von WWW, wonach X mit 0 anzusetzen sei (siehe Diskussion zu MF/SUSHI hier im Forum in Q4 2018) Auf der anderen Seite b) der nichttestierte Halbjahresbericht des Steinhoffkonzerns zum 31. März 2018 (Abkürzung und Link: SH18HJ1) c) das Explanatory Statement zum SUSHI-Scheme-of-Agreement (Abkürzung und Link: Explan) d) ein nichttestierter Quartalsbericht für MF zum 31. Dezember 2018 (Abkürzung und Link: MF18Q4 und dort das docket #1098) Da sich diese Anhaltspunkte ganz wesentlich auf die Argumentation von WWW und eine Quelle von the_aa beziehen, würde mich insbesondere die Meinung dieser beiden hierzu interessieren, um den vermeintlichen Widerspruch aufzulösen. Ebenso interessant ist natürlich auch die Meinung aller anderen, die sich bisher ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt haben oder die sich mit den Feinheiten von Bilanzierungsregeln auskennen. zu a) - WWWs Argumentation Nach meinem Verständnis argumentiert WWW, und wie ich finde nicht unüberzeugend, dass der Wert X der schuldenfreien SUSHI aufgrund von CH11 vorerst mit 0 anzusetzen sei, bis nachhaltig bewiesen sei, dass MF wieder Gewinne generiert. Der Grund ist, dass die relevanten Positionen für Goodwill und intangible Assets letztendlich über die Barwerte von Cashflows bestimmt werden, wobei letztere über entsprechende Prognosemodelle geschätzt werden müssen. Jedes vernünftige Prognosemodell müsste aber dem Umstand Rechnung tragen, dass die Cashflows, die MF derzeit generiert, offenbar negativ sind und damit keinen positiven Barwert zulassen. Mein Verständnis von WWWs Argumentation hat den zweifelhaften "Charme", dass sie eine relativ zwanglose Erklärung dafür bietet, warum sich Steinhoff als Gegenleistung für die Exitfinanzierung von MF bereiterklärt haben könnte, 49,9% der schuldenfreien SUSHI abzugeben: Wenn man 49,9% von 0 abgibt, gibt man nur 0 ab und belastet die eigene Bilanz damit nicht weiter. Was bliebe, wäre natürlich eine massive Belastung durch die Abschreibung des SUSHI-Werts von ehemals 2,073 Mrd. € am 31. März 2018 auf 0 € zum 30. September 2018 (siehe zu b), die aber auch dann anfallen würde, wenn SUSHI später eine 100%-Tochter von Steinhoff bliebe. zu b) - Angaben aus dem Halbjahresbericht 2018 Dem nichttestierten Halbjahresbericht entnimmt man, dass der Goodwill und intangible Assets des MF-Geschäfts zum 31. März 2018 zusammengenommen mit (1,02 + 1,053) Mrd. € = 2,073 Mrd. € bewertet wurden (siehe Notes 6 bzw. 7 auf S. 61/62 in SH18HJ1). Bemerkenswert finde ich, trotz ausstehenden Testats, dass bei beidem sinngemäß steht, dass Impairmenttests für den 30. September 2017 zwar zu entsprechenden Abschreibungen von 1,5 Mrd. € für Goodwill und 0,144 Mrd. € für intangible Assets geführt haben, dass es aber für den 31. März 2018 keine Indikation für weitere Impairments gab! Konkret steht dort im Falle Goodwill: "Goodwill [...] is tested annually for impairment, or more frequently when there is an indication that the unit may be impaired. [...] The remaining CGUs showed no impairment indicators as at [...] 31 March 2018." (siehe Notes 6 auf S. 61 in SH18HJ1) und im Falle intangible Assets: "No further impairment indicators existed at the half-year reporting periods." (siehe Note 7 aus S. 62 in SH18HJ1) zu c) - Angaben aus dem Explanatory Statement zum SUSHI-SOA Auf S. 102 in Explan steht eine nichttestierte SUSHI-Bilanz zum 28. August 2018. Demnach lag die SUSHI-Bilanzsumme damals bei 2,2 Mrd. $ (1,9 Mrd. €), allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die beiden Aktivpositionen zu Unternehmensbeteiligungen 1,77 Mrd. $ (1,53 Mrd. €) und Intercompany-Forderungen 0,36 Mrd. $ (0,31 Mrd. €) noch keinem Impairmenttest unterzogen wurden, dieser aber wahrscheinlich zu materiellen Wertminderungen führen würde - wörtlich: "[...] such review is likely to result in material impairments". Wichtig ist in diesem Kontext der Wert der Unternehmensbeteiligungen von 1,77 Mrd. $ (1,53 Mrd. €), da sich hierunter das MF-Geschäft verbirgt. zu d) - Angaben aus einem MF-Quartalsbericht Auf S. 2 des MF-Quartalsberichts steht eine nichttestierte MF-Bilanz zum 31. Dezember 2018. Demnach lagen Goodwill und intangible Assets damals zusammen bei 2,2 Mrd. $ (1,9 Mrd. €) und das MF-Eigenkapital bei 1,64 Mrd. $ (1,4 Mrd. €). ratloses Fazit Zwar steht überall bei b), c) und d), dass die Bilanzen nicht testiert sind, trotzdem überrascht es mich, dass auch zum 31. Dezember 2018 immer noch Goodwill und intangible Assets in der MF-Bilanz in dieser Höhe ausfallen, obwohl bei der SUSHI-Bilanz zum 28. August 2018 bereits ein ausdrücklicher Vermerk steht, dass ein materielles Impairment wahrscheinlich ist. Ist die Bilanz in d) für die Tonne? Wenn ja, ist es dann nicht etwas dreist, solch einen Quartalsbericht dem zuständigen CH11-Richter vorzusetzen? Wenn nein, dann deuten b), c) und d) für mich darauf hin, dass der Wert X der schuldenfreien SUSHI etwa bei 1,5-2 Mrd. € liegen könnte, statt nahe bei 0, wie es gemäß a) aus WWWs Argumentation hervorgeht. Was meint ihr?
Steinhoff International | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...tional#neuster_beitrag |