Der Eigenhandel (auch Eigengeschäft; englisch Proprietary Trading) ist im Bankwesen der Handel mit Finanzinstrumenten (Geld, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Edelmetalle, Kredite oder Derivate) im eigenen Namen und für eigene Rechnung zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne, der nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird.
Inhaltsverzeichnis
AllgemeinesBearbeiten § Kreditinstitute können Bankgeschäfte mit Nichtbanken und anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel) betreiben. Beim Kundengeschäft liegt den Banken ein Auftrag vom Kunden (Nichtbank oder Bank) vor oder kann später erwartet werden. Beim Eigenhandel hingegen liegt kein Kundenauftrag vor und ist auch später nicht zu erwarten. Außerdem spielt das Motiv bei Eingehung des Geschäfts eine bedeutende Rolle, denn Eigenhandel wird nur betrieben, wenn kurzfristige Gewinnerwartungen erkannt und realisiert werden. Zu diesem Zweck werden Finanzinstrumente für den Wiederverkauf gehalten und/oder übernommen, um bestehende und/oder erwartete Unterschiede zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis oder andere Preis- oder Zinsschwankungen kurzfristig zu nutzen. Treten Banken auf den Märkten im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf, tragen sie ein Marktrisiko, das Gewinnchancen beinhaltet, bei dem aber auch Verlustgefahren drohen können. Das Marktrisiko ist neben dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko ein typisches bankbetriebliches Risiko.[1] |