...deren Risiken und Chancen man auch versteht.
Insolvenzwerte sind nichts für Anfänger. Zuviel Gesetze im Spiel, die man besser kennen sollte.
Wie hoch sind die Verbindlichkeiten und wie viel Masse ist dagegen noch vorhanden?
Bis zu welchem Maximum täte ein Insolvenzgericht einen Insolvenzplan über die Gläubiger (nach dem Berichtstermin) hinsichtlich des Unterbilanzausgleichs überhaupt zulassen?
Können die Verlustvorträge der Walter Bau AG überhaupt zum Vorteil angesetzt werden?
Was passiert mit künstlicher Nachfrage durch Marktteilnehmer (nicht den Emittenten), falls diese bei einem Delistingantrag innerhalb der 6-Wochenfrist nach §39 BörsG (neu) festgestellt wurde?
...nichts für ungut. |