Ich helfe dir mal beim Nachdenken:
Je geringer die Insolvenzquote, desto größer die Restverbindlichkeiten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Ok?
Ziel eines Insolvenzverwalters und auch gesetzlich votierte Aufgabe ist es, den Gläubigern einen größtmöglichen Ausgleich zu schaffen. Ok?
Deshalb muss der Insolvenzverwalter zum Ende auch die restlichen Werte in die Wagschale werfen und alle unnötigen weiteren Kosten vermeiden. Ok?
Daher wächst mit der Höhe der Restverbindlichkeiten die Wahrscheinlichkeit, dass der Insolvenzverwalter umso früher die AG von der Börse nimmt, spricht Delisting.
Mein Post #6263 jetzt verstanden?
Wer von insolvenzrechtlichen Dingen wenig bis keine Ahnung hat, sollte keine Insolvenztitel traden. Nur meine Meinung. ;-) |