Während deiner zehn Jahren Markterfahrung hat nicht jeder Verluste mit Aktien eingefahren.
Hier nochmal für alle zum Nachlesen und selbst entscheiden:
Wie werden die Verluste nach Einführung der Abgeltungsteuer verrechnet?
Die Bank führt für Steuerpflichtige zwei Arten von Verlusttöpfen:
Allgemeiner Verlusttopf:Negative Kapitaleinnahmen (Wertpapierverluste, gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne) mit Ausnahme von Aktienverlusten fließen bei jeder Bank ab 2009 in den neuen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und werden mit positiven Einnahmen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen) verrechnet. Ein verbleibendes Minus wird auf das Folgejahr vorgetragen.
Aktien-Verlusttopf:Aktienverluste dürfen nur mit Gewinnen verrechnet werden, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen. Ein verbleibender Verlust wird auf das Folgejahr vorgetragen. Wenn keine Aktienverluste vorhanden sind, können Aktiengewinne auch mit den allgemeinen Verlusten verrechnet werden.
Die Verrechnung der Verluste kann direkt mit den bereits gemachten Gewinnen erfolgen. Die Verluste können aber auch mit den nachhinein zugeflossenen Erträgen verrechnet werden. |