Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der sog. steuerliche Querverbund gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Nun ist der EuGH am Zuge. Steuerlicher Querverbund bedeutet die Möglichkeit, die Verluste aus dem Betrieb von Kindergärten, Schwimmbädern oder dem ÖPNV steuerlich mit dem Gewinn beispielsweise durch die Stadtwerke zu verrechnen. Diese Möglichkeit der Verrechnung ist Privatfirmen nicht gestattet. Sollte dieses Verbot auf Städte und Gemeinden ausgeweitet werden, drohen Kostensteigerungen für die Bürger. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Bestätigt der EuGH den Bundesfinanzhof, drohen den Städten und Gemeinden zusätzlich 15 % Steuern auf die Verluste. Der Grund: Auch Privatleute müssen Verluste "aus Liebhaberei" mit 15 % versteuern, wenn sie diese als dauerhafte Defizite hinnehmen. (Quelle: DLZ v. 1.11.2019) |