wenn man meint, das sei adhoc-meldepflichtig, dann kann man den Rechtsweg einschlagen. Dazu sollte man aber zu dem Zeitpunkt schon investiert gewesen sein, das hülfe sicher. Hinterher zu sagen "Wenn ich das zu dem Zeitpunkt gewußt hätte, hätte ich meine VW/BMW/BYD/... Akien verkauft und habe nun x€ Verlust!" könnte knapp werden.
Andersrum kann man bei gewissen Firmen davon ausgehen, daß es mehr vollmundige Ankündigungen als später dann Tatsachen gibt. |