Google A0B7FY

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eröffnet am: 26.10.04 11:47 von: WALDY Anzahl Beiträge: 1011
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09.04.14 22:15

1128 Postings, 6110 Tage Fortunus@FlorianG

Auch hierbei gilt, das ist stark vom Einstandskurs anhängig und ist lediglich ein schönreden der Situation.

Beispiel (mit gerundeten Werten):

Einstieg:
820 Euro Class A vor Split

Split:
Class A 410 Euro
Class C 410 Euro
KapSt. ca. 108 Euro

Verkauf:
Beim Verkauf zahlt man keine Steuern, hätte aber auch sonst keine Steuern gezahlt und gewissermaßen für +/- 0 verkauft.  

09.04.14 22:36

30 Postings, 4358 Tage ninas79Das ist das Feedback der Ing diba

Sie haben sich bei uns gemeldet, weil Sie die Besteuerung zu der Kapitalmaßnahme von Google Inc. nicht nachvollziehen können.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben haben wir die Besteuerung zu dem Wertpapier Google Inc., ISIN US38259P5089,  richtig durchgeführt. Die Ausgabe der neuen Aktien entspricht einer Sachdividende, deshalb stellen die neuen Anteile einen unbaren Kapitalertrag im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetz dar. Dies ist unabhängig von dem Erwerb der ursprünglichen Aktien.

Die Grundlage für die Besteuerung bildet das Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen vom 22.12.2009 zu den Einzelfragen der Abgeltungsteuer. Ab der Randziffer 113 sind die Folgen einer Übertragung an Aktionäre durch einen Spin-Off geregelt.

Auf die Kapitalmaßnahmen haben wir generell keinen Einfluss. Diese werden von den Gesellschaften beschlossen und dort werden auch die Rahmenbedingungen festgelegt.

Weitere Informationen zu der Kapitalmaßnahme erhalten Sie direkt bei Google.

Wir freuen uns, wenn wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit klären konnten.  

10.04.14 09:39

20 Postings, 3914 Tage Bernd Bensel@Nina

Was gedenkst Du nun zu tun?  

10.04.14 09:54

3 Postings, 3913 Tage NoodleÄhnliches von der DKB...

.. kann ich beitragen. Bin ber der DKB und auch dort verwies man auf die Gesellschaften, die die Kriterien festlegen, wie der Splitt steuerlich behandelt wird. Ob das gut oder schlecht sein, dazu darf und will die Bank sich nicht äußern. Ich jedenfalls habe dazu ein paar Worte an WM Datenservice geschrieben. Wenn es ein paar hundert oder tausend Nachrichten an sie gibt, wird sich vielleicht etwas regen.

Im Allgemeinen finde ich es schon einen Kracher seitens Google, uns, als Unternehmensmitfinanzierer, so in den A.... zu treten. Leider scheint es keine Möglichkeit zu geben, dies mal andersherum das Unternehmen spüren zu lassen, sicherlich auch, weil im Gegenzug unser Geld daran hängt. Es ist einfach eine Frechheit, uns solch einen Hammer überzubraten, um angeblich die Aktie für Neuanleger attraktiver zu machen. Wenn man überlegt: wir, die Altaktionäre, bekommen es ab, können aber nicht heraus, zumindest nicht ohne schmerzlichen Verlust. Viele von uns müssen warten, bis der Wert wieder steigt, um wenigstens den Verlusttopf auszuschöpfen und auch mit dem steuerlichen Abzug wieder einigermaßen auf +/- Null zu kommen. Heftig!!!!
 

10.04.14 10:38

20 Postings, 3914 Tage Bernd Bensel@Noodle

... kann deine Verärgerung verstehen.
Es wäre Hilfreich deine "paar Worte an WM Datenservice" zu sehen zusammen mit einer eMail. So wäre es für uns alle leichter Protest anzumelden.  

10.04.14 10:45
1

7 Postings, 3918 Tage Xela82Einspruch

hier ist ein Einspruch vorverfasst: (unten)

http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/  

10.04.14 12:05

20 Postings, 3914 Tage Bernd Bensel@xela82 hervorragender Link

... denkt dran das ihr den wiederspruch innerhalb eines Monats einreichen müsst!  

10.04.14 12:33
1

3 Postings, 3913 Tage NoodleAntwort WM Datenservice

Ich gebe es mal sinngemäß wieder: Hierfür werten das Unternehmen eine Vielzahl von Quellen aus und bereitet die verfügbaren Informationen gem. Marktanforderungen und Wünschen ihrer Kunden wie z.B. Banken unverbindlich auf. Diese vorbereiteten Daten stellen sie hernach ihren gewerblichen Kunden in Form von Wertpapierdatenbanken zur eigenen Nutzung zur Verfügung.

Die Banken führen das Abgeltungssteuerverfahren daraufhin selbständig und eigenverantwortlich durch. Sie treffen eine eigene Entscheidung ob und wieweit sie diese oder andere, eigene Informationen nutzen und Steuern abführen oder nicht. Darauf haben und nehmen wir keinen Einfluss.

Da sie im Detail zur Geheimhaltung verpflichtet sind, solle man sich bitte an seine Hausbank oder die für die endgültige Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde.


Besonders der mittlere Absatz ist interessant. Keiner wills gewesen sein.


 

10.04.14 12:41

12 Postings, 3920 Tage 228725397aund

was passiert mit meinem allgemeinen Verlustverrechnungstopf, der jetzt durch Google leer ist?  Den werde ich wohl kaum wiederbekommen durch die Rückerstattung der Kapitalertragssteuer. Ich wollte damit eigentlich Gewinne verrechnen...  

10.04.14 19:26

9 Postings, 6201 Tage StepsRückforderung der Steuer über die Bank

Was haltet ihr vom Vorschlag meiner Bank, die abgeführte Steuer einfach zurück zu fordern? Die Commerzbank hat mir dazu ein Formular übersendet mit unten stehendem Text. Man wird dann zwar das Geld erhalten, das Finanzamt wird jedoch informiert und dürfte dann eine Erklärung einfordern. Weiß jemand, wie das Finanzamt auf sowas reagiert?

Hier der Text des Formulars der Commerzbank:
>>Hiermit widerspreche(n) ich / wir der oben angegebenen Belastung von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf meinem / unserem Konto und bitte(n) um Gutschrift des Gegenwertes.

Uns / Mir ist bekannt, dass die Commerzbank nach der Ausführung dieses Auftrages gemäß § 44 Abs. 1 Sätze 7 ff. EStG dazu verpflichtet ist, dem Betriebsstättenfinanzamt unter Angabe meiner Adressdaten anzuzeigen, dass wir / ich unserer Verpflichtung nicht nachgekommen sind (bin), der Commerzbank die fehlende Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zur Verfügung zu stellen.

Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die aufgrund eines Widerspruchs wieder gutgeschrieben wird, kann durch die Commerzbank nicht erneut belastet werden.<<

Übrigens: Hier gibt's noch gute Infos zum Thema:
http://www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/...kassiert-1-Mrd.-4512597  

10.04.14 20:50

30 Postings, 4358 Tage ninas79Nochmal versucht.....

v.... Ich habe es jetzt nochmal versucht und bekam folgendes Feedback:

Da haben Sie schon Recht. In Deutschland haben wir allerdings eine andere Gesetzgebung. Google hat über die WM Daten die Dividende nach § 20 Satz des Einkommensteuergesetzes als steuerrelevante Sachdividende gemeldet.

Nach den neuesten Informationen  des Bundesministeriums der Finanzen ist es auch möglich, diese als nicht steuerrelevant zu melden. Genau dies liegt uns aber für Deutschland nicht vor.

Google hat aber eine ganz neue Variante gewählt, die im Prinzip so wie ein klassischer Aktiensplit funktioniert, jedoch den Weg über die Stock Dividende realisiert, d.h. eine neue Klasse von Aktien emittiert. Daher ist auch dieser "Split" zu besteuern, da es sich streng genommen nicht um einen Split handelt.

Das folgt eher dem Dividendenmodell, bei dem ja auch nach Dividende die Aktie weniger wert ist und ein entsprechender Betrag zur Auszahlung kam. Google hat also keinen Split durchgeführt, sondern eine Dividende in Höhe von 50% des Werts in Form neuer Aktien gezahlt.

In wie weit sich die Dividende mit der Besteuerung eines Splits vermischen lässt, können wir nicht beurteilen.


Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich genau machen soll. Kann mir nicht vorstellen dass bei der Ing was passiert :(  

11.04.14 12:54

9 Postings, 6201 Tage StepsWiderspruch könnte Aussicht auf Erfolg haben

Ich habe mich mit zwei Steueranwälten beraten und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Ich werde Widerspruch einlegen und schauen, wie das Finanzamt reagiert: Die Details habe ich in folgendem Artikel zusammengefasst:

http://www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/...gle-Aktiensplit-3208329  

11.04.14 14:06

30 Postings, 4358 Tage ninas79Legst...

.....du Widerspruch beim FA ein oder bei der Bank?  

11.04.14 14:40

9 Postings, 6201 Tage StepsWiderspruch beim Finanzamt!

Auf jeden Fall beim Finanzamt.

Der Widerspruch bei der Bank führt lediglich dazu, das Geld zurückzuholen - was nicht unbedingt erforderlich ist. Das könnt ihr höchstens dann machen, wenn ihr durch diese Transaktion ins Minus gerutscht seid und Liquiditätsprobleme habt.

Ihr müsst aber in jedem Fall dem Finanzamt mitteilen, dass ich mit der Entscheidung nicht einverstanden seid und eine Aussetzung der Vollziehung dieser Besteuerung fordert.  

11.04.14 15:23

30 Postings, 4358 Tage ninas79Widerspruch

Ok, dann werde ich das mal in Angriff nehmen. Vielen Dank.
Lege dann am besten die "Rechnung" von der Ing Diba bei, damit die wenigstens
wissen um was es geht.
Vielleicht bringt es etwas.
Ansonsten muß vielleicht der Anwalt ran.  

12.04.14 08:15

30 Postings, 4358 Tage ninas79@steps

.....bitte mal in die boardmail schauen :). Danke  

12.04.14 09:58
1

9 Postings, 6201 Tage StepsWer ist kein Gegner?

Es lohnt sich meines Erachtens nicht, sich "inhaltlich" mit der Bank auseinanderzusetzen. Die Bank bezieht sich auf die Einstufung durch WM Daten, WM Daten bezieht sich auf die Unterlagen von Google und nimmt nur eine unverbindliche Einstufung vor, die von den Banken geprüft werden kann, ... so richtig verbindlich verantwortlich ist natürlich keiner.

Wenn Du Dein Geld zurück haben möchtest, dann würde ich das ohne große Diskussion einfach beauftragen. Ein entsprechendes Formular von der Commerzbank habe ich oben inhaltlich wiedergegeben (siehe Post 437 vom 10.04.14 um 19:26 Uhr). Dann kriegst Du sofort Dein Geld zurück und Dein Konto sieht wieder besser aus :-)

Die inhaltliche Diskussion ist dann mit dem Finanzamt zu führen, ich weiß jedoch noch nicht, ob mit Deinem FA oder mit dem FA Deiner Bank. Mal sehen, wer sich dafür verantwortlich fühlt. Es wird dazu führen, dass in Deutschland unzählige FAs in Diskussionen mit noch mehr Steuerzahlern einsteigen.

Ich bin kein Jurist und habe diesen Prozess bislang noch nie durchlaufen, kann daher keine verbindliche Auskunft über die Erfolgschancen geben. Da ich denke, dass unzählige Kleinanleger nicht nur von Google, sondern auch durch ähnlich gelagerte Fehlinterpretationen bei ausländischen steuerfreien Dividenden (bspw. BB Biotech) oder anderen Aktientransaktionen (bspw. Verizon-Abspaltung von Vodafone) immer wieder zunächst Steuern zahlen denke ich, dass es sich lohnen könnte, diese Verfahrensweise von Banken und FA einmal näher zu durchleuchten.

WM Daten schlagen unverbindlich eine Einstufung vor, die im Zweifel stets zugunsten des FAs ausfällt. Privatanleger wissen sich kaum zu wehren. Ich bin interessiert daran, hier Eure Erfahrungen mit Eurem FA zu sammeln :-) Viel Erfolg!  

15.04.14 14:53

237 Postings, 3951 Tage Holzbrettweiss

jemand um wie viel uhr morgen die zahlen kommen?  

15.04.14 18:10
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1128 Postings, 6110 Tage Fortunus@Holzbrett

Wie immer: nach Börsenschluss!  

16.04.14 08:20
2

9 Postings, 6201 Tage StepsUnterschiedliche Behandlung der Besteuerung

Habe erfahren, dass es keine einheitliche Behandlung des Aktiensplits bei den Banken gibt: Targo und FlatEx (BIW) bspw. haben keine Steuer abgeführt. Der Anschaffungspreis für die C-Aktie wurde jedoch auf 0,-€ gesetzt, so dass die Besteuerung beim Verkauf stattfinden wird. Der Anschaffungspreis für die A-Aktie wurde unverändert belassen, also nicht einmal halbiert.

Diese Behandlung ist schon einmal klar vorteilhafter als die Abführung der Steuer durch Ing-DiBa, Commerzbank und Comdirect.  

17.04.14 08:54

42 Postings, 4041 Tage BehringBOB?

Die Preise wurden auf 0 gesetzt?
Das ist ja praktisch mit den jetzigen Kursverlusten. In den Minusbereich wird ja so ein Aktienwert nicht gehen, oder? :D  

17.04.14 10:51

13016 Postings, 7238 Tage Woodstore#449 Der Anschaffungspreis der C Aktien wurde ...

... auf Null gesetzt. Der Anschaffungspreis!
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

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