Rechtstipp vom 29.04.2013 Solen AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt – Anleihegläubiger müssen jetzt Rechte sichern! Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Über das Vermögen der Solen AG ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist bestellt. Anleihebesitzer sollten ihre Rechte im anstehenden Insolvenzverfahren sichern, Prospekthaftungsansprüche prüfen und spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen.
Am 22.04.2013 hat das Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG eröffnet (AZ. 9 IN 74/13) und Rechtsanwalt Heinrich Stellmach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser teilt mit: „Für die operativen Einheiten gibt es bereits die ersten Anfragen von Investoren, die gemeinsam mit dem Vorstand ausgewertet werden. Gemeinsam überlegen wir nun die nächsten Schritte, um die Gesellschaften zu reorganisieren. Es besteht große Hoffnung, dass ein Großteil der Mitarbeiter im Solen-Konzern ihre Arbeitsplätze behalten können."
Das mag schön für die Mitarbeiter sein, für die Anleihebesitzer realisiert sich allerdings das befürchtete Szenario: Es drohen erhebliche Verluste auf die Nominale. Und dies schon wieder mit einem Unternehmen aus der Solar-Branche. Denn die Negativmeldungen reißen nicht ab: Egal, ob SiC Processing, BKN biostrom, Centrosolar, Solarword ..., alles Anleiheemittenten aus dem PV-Sektor mit erheblichen Finanzproblemen. Anleihebesitzer der Solen AG sind nun also die nächsten, die unsicher sind, wie sie jetzt reagieren sollen: Es müssen spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragt werden.
Anleihegläubiger sollten zweigleisig fahren: Zum einen gilt es, seine Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern, zum anderen gilt es die Geltendmachung von Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüchen vorzubereiten. Denn es ist unerklärlich, dass die Solen AG über 27 Mio. EUR Anleihegeldern aufnimmt, diese in zwei Jahren verbraucht um dann Insolvent zu gehen. Man muss sich fragen, ob sich hier jemand auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will. Vergleichbares sieht man momentan bei allen der oben genannten Anleiheemittenten der Solarbrache, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger vertreten.
Die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von einer Vielzahl von Solen-Anleihegläubigern beauftragt, im Insolvenzverfahren ihre Rechte zu vertreten und Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen: Denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.
Solen-Anleihegläubiger können sich gerne an uns wenden: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z. B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden. Durch die Interessen- und Kenntnisbündelung in der von uns geführten Interessengemeinschaft „Solen AG" können Anleihegläubiger ihre Rechte zudem viel besser durchsetzen: Für Anleihebesitzer leisten wir zum einen die umfassende Vertretung im Insolvenzverfahren. Zum anderen übernehmen wir auch die außergerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage unserer Vergütung ist eine Pauschalvergütungsvereinbarung, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und maximal transparent sind.
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