Es gibt zum einem die "Gesamtverbindlichkeiten" und zum anderen z.B. die "Netto-Verbindlichkeiten". Bei den Gesamtverbindlichkeiten ist natürlich ALLES drin. Auch z.B. die Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer für den Dezember, da diese im Dezember eingebucht werden, aber erst am 10.01. fällig sind. Daher sind die Gesamtverbindlichkeiten nicht wirklich entscheidend.
Die Aussage zum Goodwill finde ich etwas dürftig. Es stimmt natürlich, dass bei manchen Firmen der Goodwill "aufgebläht" ist. Aber pauschal diesen bei WBAG als zu hoch zu bezeichnen, ohne eine weitere Begründung, ist einfach nur schwach und peinlich. |