Aus den WO-Board:
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, den 31. Oktober 2000 um 11:00 Uhr in den Mozart-Sälen, Moorweidenstraße 36, in Hamburg stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
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TAGESORDNUNG
Beschlußfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und entsprechende Satzungsänderung Um die sich durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) ergebende Reduzierung der Körperschaft-steuer bereits ab dem 1. Januar 2001 nutzen zu können, ist eine Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalenderjahr erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, daß Geschäftsjahr dem Kalenderjahr anzupassen und § 1 Abs. 3 der Satzung entsprechend wie folgt neu zu fassen:
"Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das am 1. Oktober 2000 beginnende Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2000."
Beschlußfassung über die Ermächtigung zur wahlweisen Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen und/oder Optionsscheinen, Erweiterung des bedingten Kapitals I und entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Vorstand unter Aufhebung der Ermächtigung vom 29. Juni 1999 nunmehr zu ermächtigen, bis zum 30. Oktober 2005 einmalig oder mehrmalig sowohl auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten (Wandelanleihen) oder Optionsrechten (Optionsanleihen) als auch Optionsrechte ohne Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren (Optionsscheine) auf insgesamt bis zu 6.238.915 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischem Anteil am Grundkapital von jeweils einem Euro mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der gewährten Schuldverschreibungen darf Euro 93.583.725 und die Laufzeit der gewährten Schuldverschreibungen darf zehn Jahre nicht überschreiten.
Die Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Optionsscheine sollen von einem Kreditinstitut oder Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten, sofern sie den Aktionären nicht zum unmittelbaren Bezug angeboten werden.
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen und um den Inhabern von Optionsscheinen beziehungsweise Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen werden diese in Wandelscheinen verbrieft, die dem Inhaber nach Maßgabe der Umtauschbedingungen berechtigen, ihre Wandelanleihe in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. In den Umtauschbedingungen kann ein Wandlungsverhältnis auf ganze Zahlen gerundet und/oder eine in Geld zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Schließlich können die Umtauschbedingungen auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen.
Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Schuldverschreibung Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der Gesellschaft berechtigen.
Im Falle der Ausgabe von Optionsscheinen werden diese in Optionsscheinen verbrieft, die den Inhaber nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der Gesellschaft berechtigten.
Der festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis ("Ausgabebetrag") für eine Aktie muß auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder Ausgabebetrag entweder dem durchschnittlichen Schlußkurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse ("Wertpapierbörse") an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlußfassung durch den Aufsichtsrat über die Begebung der Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Optionsscheine entsprechen oder dem durchschnittlichen Schlußkurs der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. In beiden Fällen kann gegenüber dem jeweiligen Durchschnittskurs ein Abschlag von bis zu zwanzig vom Hundert beziehungsweise ein Zuschlag von bis zu einhundert vom Hundert vorgenommen werden. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis können in den Umtauschbedingungen beziehungsweise in den Optionsscheinen auch variabel, insbesondere innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktie während der Laufzeit, festgesetzt werden. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Im übrigen kann vorgesehen werden, daß Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Den Ausgabebetrag und einen etwaigen Bezugspreis setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah fest.
Der jeweils festgesetzte Ausgabebetrag ist aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel zu ermäßigen, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit der Wandelanleihen oder der Optionsscheine unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandelanleihen oder Optionsscheine gewährt und hierbei den Inhabern von Wandelanleihen beziehungsweise Optionsscheinen kein Bezugsrecht einräumt, wie es ihnen nach Ausübung des Umtausch- beziehungsweise Optionsrechts zustehen würde. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Im Fall von Kapitalherabsetzungen ist der jeweils festgesetzte Ausgabebetrag entsprechend zu erhöhen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen, insbesondere Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung, Bezugsverhältnis, Bezugspreis sowie den Wandlungs- beziehungsweise Optionszeitraum mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen.
das Grundkapital der Gesellschaft wie folgt bedingt zu erhöhen und § 4 Absatz 7 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu Euro 6.238.915 durch Ausgabe von bis zu 6.238.915 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Umtauschbedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluß vom 31. Oktober 2000 bis zum 30. Oktober 2005 ausgegebenen Wandelscheine sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsbedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluß vom 31. Oktober 2000 bis zum 30. Oktober 2005 ausgegebenen Optionsanleihen und Optionsscheine. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der Hauptversammlung vom 31. Oktober 2000 festzusetzenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis (Ausgabebetrag) und Bezugsverhältnis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der vorbezeichneten Wandel- beziehungsweise Optionsscheine von ihrem Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht Gebrauch machen beziehungsweise zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelscheinen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, in dem sie infolge der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen."
den Vorstand zu ermächtigen, weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Mit der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelanleihen, Optionsanleihen und/oder Optionsscheine soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf dem Kapitalmarkt langfristiges Fremdkapital zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Die Ermächtigung des Vorstands, etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines praktikablen Bezugsrechtsverhältnisses. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Schuldverschreibungen und/oder Optionsscheine werden entweder durch den Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich über die Gesellschaft verwertet.
Ferner sieht die Ermächtigung vor, daß das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden kann, um den Inhabern von Optionsscheinen oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es Ihnen nach Ausübung des Optionsrechts beziehungsweise des Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Insoweit wird dem üblichen Verwässerungsschutz Rechnung getragen.
Der Ausgabebetrag entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen Börsenkurs im Zeitraum vor der Ausgabe der Wandelanleihe, der Optionsanleihe und/oder des Optionsscheins. Die Möglichkeit eines Ab- oder Zuschlags dient der Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Herr Dr. Walter Kuna wurde am 1. August 2000 nach § 104 AktG gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Da die gerichtliche Bestellung nicht die erforderliche Wahl ersetzt, ist ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
Herrn Dr. Walter Kuna, Geschäftsführer Lazard & Co. GmbH, Frankfurt
gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Aufsichtratsmitglieds Benjamin Schliemann in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschlägen nicht gebunden.
Herr Dr. Kuna ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Konrad Hornschuh AG, Weissbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PropertyGate.com AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats der Langbein Pfanhauser Werke AG, Düsseldorf sowie Mitglied des Beirats der Zimmer & Rohde GmbH, Oberursel.
Wahl des Abschlußprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2000 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, Hamburg, zum Abschlußprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2000 (1.10.-31.12.2000) zu wählen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen oder bei einer der folgenden Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg, Vereins- und Westbank AG, Hamburg, Westfalenbank AG, Bochum.
Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegung hat bis spätestens Mittwoch, den 25. Oktober 2000 zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Donnerstag, den 26. Oktober 2000 bei der Gesellschaft einzureichen.
Die Anschrift der Gesellschaft lautet:
SPARTA Beteiligungen Aktiengesellschaft Am Sandtorkai 75 20457 Hamburg.
Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Hamburg, im September 2000 |