Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne

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neuester Beitrag: 11.01.09 11:42
eröffnet am: 09.01.09 19:17 von: IStefanI Anzahl Beiträge: 35
neuester Beitrag: 11.01.09 11:42 von: Micado Leser gesamt: 3033
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09.01.09 19:17
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67 Postings, 7255 Tage IStefanISparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne

Hallo,

nach unterschiedlichen Antworten zur neuen Abgeltungssteuer habe ich nun ein konkretes Beispiel zur Frage.

Werden Spekulationsgewinne, die durch einen Aktienkauf und Aktienverkauf nach dem 31.12.2008, mit dem Sparerpauschalbetrag (801 Euro) verrechnet oder nicht. Leider gibt es dazu verschiedene Auskünfte.
Hat jemand schon praktische Erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank  
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9 Postings ausgeblendet.

10.01.09 15:05
1

17202 Postings, 6316 Tage Minespecna Radlfan bist Steuerberater?

Auskünfte dürfen nur diese oder das Finanzamt geben. Rest ist dazu nicht befugt.  

10.01.09 15:09
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54906 Postings, 6650 Tage Radelfan# 11, ne, aber über die Gesetzestexte in juris

kann sich doch wohl jeder halbwegs gebildete Anleger informieren, oder?  

10.01.09 15:10

4584 Postings, 6133 Tage SagittariusAdie neue Angeltungssteuer ist doch das neue

Beschäftigungsprogram zur Wirtschaftskrise. Vollbeschägtigung für alle die damit zu tun haben. Steruerberater, Finazbeamte, Berater,......  

10.01.09 16:36
2

17202 Postings, 6316 Tage MinespecRadlfan, ja aber keine Beratung abgeben

Steuerberatung obliegt den genannten Instanzen sonst niemand.  

10.01.09 16:46
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67 Postings, 7255 Tage IStefanIKorinthenkackerei

Eine Beratung sieht anders aus.  

10.01.09 17:08
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252 Postings, 5628 Tage hotchaBeratung

Sehe ich auch so wie # 15. Hier wird nur der Gesetzestext erklärt, wie es auch in Wikipedia geschieht. Eine Beratung bezieht sich immer auf die individuellen Einkünfte. Die wird hier ja wohl eh keiner offenlegen. Hier ist alles hypothetisch, "angenommen ich verkaufe für...". Ansonsten wäre auch alles im Fernsehen und in den übrigen Medien unerlaubte Beratung.  

10.01.09 17:17
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54906 Postings, 6650 Tage Radelfan@minespec

Sollte es hier nicht mehr erlaubt sein, aus den öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. juris, Artikel aus Zeitungen und anderen frei zugänglichen Artikeln - es gibt die zuhauf!) seine Informationen zu beziehen und hier einem User, der eine allgemeine Frage stellt, damit zu helfen? Eine steuerliche Beratung sieht doch wohl etwas anders aus!  

10.01.09 17:25

67 Postings, 7255 Tage IStefanIWer braucht schon einen Steuerberater;geh zu Ariva

Haben wir heute den 1. April?

Es gibt doch keine "geschäftsmäßige Hilfeleistung" nach § 3 StBerG!

Mit was man sich so alles an einem Sonnabend Nachmittag beschäftigt. :o)  

10.01.09 17:39
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748 Postings, 5649 Tage Flocke77@ IStefanI

Ich denke in dem Link ist kurz und knapp alles erklärt. Sonstige interessante Dinge, wie man um die Abgeltungssteuer herum kommt (muss man erst am Jahresende selber abführen) steht da auch drin.


https://www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308



Abgeltungssteuer
Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?

Nein. Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,- EUR, für Verheiratete in Höhe von 1.602 EUR reduziert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, Nordnet Bank AB stellt Ihnen generell keine Depotgebühren in Rechnung.

Gruß von Flocke  

10.01.09 17:51

252 Postings, 5628 Tage hotcha#19

Link funzt nicht.  

10.01.09 17:53

140 Postings, 5642 Tage Blackbirdimhh

einfach des https mit kopiern,-)
 

10.01.09 17:55

748 Postings, 5649 Tage Flocke77versuch mal den....

https://www.nordnetbank.de/mux/web/nordnet/index.html


....wenn Du den Linkgeöffnet hast... oben in der Leiste "Depot" anklicken und dann auf "Abgeltungssteuer" klicken. Sollte dann funktionieren!  

10.01.09 18:04

748 Postings, 5649 Tage Flocke77?????? mmh komisch

will irgendwie nicht funktionieren ( sonst klappt es auch). Macht es einfach wie Blackbirdi es bereits sagte, dann funktioniert es zu mindestens 100%    :-)  

10.01.09 18:04

252 Postings, 5628 Tage hotchaJa, ist klar.

Aber wie blackbirdie sagt, https mitkopieren. Das liegt wohl an dem 's' vom https, deshalb erscheint das nicht in blau.  

10.01.09 19:02
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54906 Postings, 6650 Tage RadelfanEine kleine Anmerkung zu nordnet

Man sollte hierbei beachten, dass man auf dem Tagesgeldkonto nicht allzuviel Geld stehen hat, denn im Falle eines Falles (Island!) sind nur rd. 20 T€ gesichert!  

10.01.09 19:27

67 Postings, 7255 Tage IStefanIRadelfan

War dies jetzt eine Beratung oder ein Tipp?


Sorry, aber ich "bekomme" mich heute nicht mehr ein. :o)  

10.01.09 19:30

54906 Postings, 6650 Tage RadelfanBeratung, Tipp...

Lassen wir das doch mal den Experten hier entscheiden! Vielleicht sollte ich dies als "Bemerkung" bezeichnen! :D  

10.01.09 19:32

291 Postings, 5669 Tage Micado@ Radelfan - deine Vorsicht ist völlig zu Recht

War auch mal Kunde bei Nordnet - genau aus den von Dir genannten Gründen bin ich bei Nordnet wieder weg.
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An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.

10.01.09 19:40

413 Postings, 5593 Tage sputnik24#4 Keine "Freigrenze von 600 €", 501 € Kleinbetrag

11.01.09 11:14

54906 Postings, 6650 Tage Radelfan#30 Für 2008 gilt Freigrenze 600 €

Wir reden jetzt von 2008!
Ich lese aus § 23 (3) Satz 6 (Fassung bis 2008), dass für diese Gewinne eine Freigrenze von 600 € gilt.
Von einer Kleinbetragsregelung kann ich dort nix finden!  

11.01.09 11:25

291 Postings, 5669 Tage MicadoKleinbetragsregelung - es gibt sie

@radelfan - es gibt sie und die gesetzliche Grundlage steht in § 43 Abs. 1 Satz Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd)  EStG

Dort heißt es:

Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen  n i c h t  vorzunehmen ................

- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).

Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.
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11.01.09 11:31

54906 Postings, 6650 Tage RadelfanNa klar, Micado, aber das ist was ganz anderes

als in #30 genannt.
Dort wurden 500 €  Kleinbetrag angeführt und bezogen sich im übrigen auf meinen Beitrag #4; dem lag - wenn du nochmal so weit zurückblättern möchtest - ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde!

EOD  

11.01.09 11:32

291 Postings, 5669 Tage MicadoRechtsgrundlage verstümmelt

zum Beitrag # 32 - Rechtsvorschrift  § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd) EStG (EStG 2008)
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11.01.09 11:42

291 Postings, 5669 Tage Micado@Radelfan hat Recht

Die Rechtsnorm ist zutreffend und es gibt die Freigrenze bis 600 Euro. Bei Überschreiten dieser Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Diese Vorschrift des Paragr. 23 ist ja bei den "Sonstige Einkünfte" als lex specialis angesiedelt.

Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.
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