@zwetschge: Klar da bin ich mit dir auf einer Linie, dass WDI dieses Volumen nicht benennen kann oder will. Mir gings auch nicht um eine absolute Zahl an Aktien, sondern um die im Text genannte max. relative Anzahl, die gesetzlich erlaubt ist. Da kein Börsenkurs vorm ARP genannt wurde greift die Regel: 25% der durchschnittlich gehandelten Anzahl der letzten 20 Börsentage. Daher könnte/kann die ausführende Bank auch bei niedrigeren Kursen mehr Volumen (Stück) einkaufen. Die Pakete werden ja über den ganzen Tag verteilt gekauft und ganz sicher über einen Algo gesteuert. Eine wichtige Variable wird dabei sicher auch sein "kursschonend" zu arbeiten.
@Anon:
"Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2017 darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) im Falle eines Erwerbs über die Börse den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag des Erwerbs oder, falls früher, dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten."
Gleitender Durchschnitt (das stammt aus meiner Feder und stand nirgends) bedeutet dann für mich, einfach am Folgetag rollierend den sechsten Tag rückwirkend raus und den Folgetag in die Berechnung mit rein (Schlusskurse). Einfach gesagt: Immer der Durchschnitt der Schlusskurse der ausführenden Börse der letzten fünf Handelstage.
Wenn man den gleitenden Durchschnitt dann nämlich rückwirkend auf eine größere Zeitspanne anwendet, kann man im Diagramm zurückverfolgen, welcher Kurs zum jeweiligen Tag geltend war.
VG Zucker
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