Spät(h)er Fehler: Jenoptik vor Ruin? o. T.

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neuester Beitrag: 22.03.05 07:31
eröffnet am: 22.03.05 07:05 von: daxbunny Anzahl Beiträge: 4
neuester Beitrag: 22.03.05 07:31 von: ich_will Leser gesamt: 9925
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22.03.05 07:05

13451 Postings, 8606 Tage daxbunnySpät(h)er Fehler: Jenoptik vor Ruin? o. T.

22.03.05 07:09

9279 Postings, 7401 Tage Happydepotist das nicht zufällig ein CDU Politiker :-)

das wundert mich nicht.Können die überhaupt was führen außer Spendengelder.  

22.03.05 07:17

13451 Postings, 8606 Tage daxbunnydazu, sorry hatte ich vergessen einzufügen

Spät(h)er Fehler: Jenoptik vor Ruin?
Ein Fehler von Ex-Chef Lothar Späth könnte Jenoptik die Existenz kosten. Es drohen Abfindungen in dreistelliger Millionenhöhe an Aktionäre der Tochter DEWB. Rückstellungen wurden nicht gebildet.
Kurz vor 12 für Jenoptik
Kurz vor 12 für Jenoptik
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" schreibt von einem "unkalkulierbaren Risiko" für Jenoptik. Beim ostdeutschen Vorzeigeunternehmen selbst versucht man die Gemüter zu beruhigen: Der jetzige Konzernvorstand Alexander von Witzleben will bisher nichts von existenzieller Bedrohung wissen. Analysten und Anleger sind offensichtlich anderer Meinung. Die Aktie fällt heute wie ein Stein.

Tatsächlich geht es auf den ersten Blick nur um eine Marginalie: Weil Jenoptik vergessen hat, neue Aktien des Tochterunternehmens Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) von jenen unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt waren, klagten clevere Spekulanten und bekamen vor dem Oberlandesgericht Thüringen Recht. Im Urteil wird Jenoptik verdonnert, DEWB-Aktionären eine Abfindung von 26,51 Euro zu zahlen. Allerdings nur abfindungsberechtigten Aktionären. Doch niemand kann mehr nachvollziehen, welche Aktien überhaupt abfindungsberechtigt sind und welche nicht. Alle kursieren mit derselben Wertpapierkennnummer 804100.

Durch drei Kapitalerhöhungen weitete sich der Streubesitz bei der DEWB inzwischen auf knapp 35 Prozent oder 5,2 Millionen Aktien aus. Im schlechtesten Fall müsste Jenoptik also 140 Millionen Euro zahlen. Das entspricht mehr als 25 Prozent vom Börsenwert und fast dem fünffachen des Gewinns vor Steuern 2004. Der Untergang?
Bei Verlustverrechnung verrechnet
Rückblick: Einst war die DEWB eine alte Frankfurter Bank mit ebenso altem Kundenstamm. 1997 kaufte Jenoptik die DEWB von der Heidenheimer Industriellenfamilie Voith. Der damalige Vorstands-Chef Lothar Späth hatte die Idee, die Bank als Lager für alte Zeiss- Hinterlassenschaften zu nutzen. Schließlich stand der Jenoptik-Börsengang vor der Tür, da störte der Ballast des einstigen Kombinats VEB Carl Zeiss Jena.

Die Voiths aus Heidenheim besaßen seinerzeit rund 99 Prozent der DEWB-Anteile, ein Prozent war im Besitz von freien Aktionären. Der Spiegel: "Zwischen Voiths und der DEWB bestand ein so genannter Beherrschungsvertrag. Der sollte es ermöglichen, die Verluste des einen Unternehmens mit den Gewinnen des anderen zu verrechen. Aufgrund dieses Vertrages hatte Voith den freien Aktionären ein Abfindungsangebot für ihre DEWB-Anteile machen müssen. Damals umgerechnet 26,51 Euro."


Beweispflicht umgedreht
Zunächst schien der Coup von Späth für Jenoptik ein Glücksfall zu sein. Die früheren Voith-Beteiligungen machten Gewinne, auch die Zeiss-Ausgliederungen entwickelten sich positiv. Die DEWB florierte und machte der Mutter Freude. Um noch mehr Gewinn machen zu können, wandelten Späth und der damalige Finanzvorstand und heutige Unternehmensboss von Witzleben die DEWB in eine Risikokapitalgesellschaft um. Zunächst explodierte der Kurs förmlich, kletterte auf knapp 65 Euro. An die Abfindung von 26,51 Euro dachte da niemand mehr. Ein Fehler, der Jenoptik jetzt teuer zu stehen kommen kann. Denn die DEWB-Aktie stürzte danach kontinuierlich ab, war zeitweise unter zwei Euro zu haben. Inzwischen ist die getrieben von den Spekulationen wieder mehr als doppelt so teuer. Allein heute legt die Aktie zweistellig zu.

Jenoptik will das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. "Das können wir nicht hinnehmen", schimpft von Witzleben. Besonders ärgert den Jenoptik-Boss, das das OLG Thüringen die Beweispflicht schlicht umgedreht hatte. Nicht der Aktionär muss beweisen, ob er ein abfindungsberechtigtes Papier hat, sondern Jenoptik muss nachweisen, warum das genau nicht so ist. Bestätigt der BGH das Urteil des OLG, könnten auch die Aktionäre profitieren, die sich erst jetzt mit DEWB-Aktien eindecken. Jenoptik wäre verpflichtet, jedem Aktionär aus dem Streubesitz die Abfindung zu zahlen.


rt
 

22.03.05 07:31

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