Ich möchte zwecks der hier offenen Fragen auf die kürzliche Veröffentlichung vom 30.04.2020 hinweisen: Der BFH hat entschieden, dass während der Insolvenz eingezogene Aktien ohne Gegenleistung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung mit dem Ziel des Ausschlusses von Bezugsrechten von Aktien steuerlichen Verlust darstellen und es nicht wie nach dem gesetzlichen Wortlaut mangels Veräußerung ausgeschlossen ist. BFH Az. VIII R 34/16 vom 03.12.2019
Hier könnte es genauso laufen: Insolvenzplan mit Kapitalherabsetzung, Aktionäre raus, dann Kapitalerhöhung ohne Aktionäre bzw. Neuausgabe Aktien. Immerhin ist jetzt entschieden, dass dies steuerlich als Verlust zu berücksichtigen ist. |