die GenoConsult bitte Einspruch erheben?
Hier die Fakten:
Ein kleines Unternehmen hat ein Mehrwertfilialkonzept zur Implementierung in Banken erfolgreich entwickelt, mit zwei Banken erfolgreich in 17 Filialen gestartet. Das Konzept wurde von der Unternehmensberatung der Banken erfolgreich geprüft und das Konzept sollte in die bundesweite Expansion starten.
Das Wachstumskapital wurde trotz anderer Ankündigungen nicht durch die Bank zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen meldete Insolvenz an.
Genau die involvierten Banken und die Unternehmensberatung nutzten das Know How und gründeten ein eigenes Unternehmen, das fast das Spiegelbild des insolventen Unternehmens ist. Besonders die Unternehmensberatung hatte einen Vertrag mit dem insolventen Unternehmen gezeichnet und natürlich besagten wie üblich die AGB, dass eine Weitergabe des Wissens an Dritte nicht erlaubt ist.
Das insolvente Unternehmen ist an der Börse gelistet und erhielt ein Angebot, dass den Gläubigern eine Quote von knapp 9 % gewährt. Nach einer möglichen Insolvenzaufhebung kann das Unternehmen die Unternehmensberatung auf Schadensersatzansprüche verklagen.
Trotz einer Zustimmung der Gläubiger von mehr als 90 %, nutzte die Unternehmensberatung der Banker die Chance auf weitere Zeitverzögerung und erhob Widerspruch gegen das Interesse aller Gläubiger.
Die Anwälte der Unternehmensberatung und Banken boten dem Unternehmen an auf einen Einspruch zu verzichten bzw. die Insolvenzaufhebung ohne Störungen durchlaufen zu lassen, wenn man auf Schadensersatzforderungen verzichten wird und keine Tatsachen rund um die ganze Geschichte in die Öffentlichkeit stellt. Dies sollte ein Missbrauch des Status als Gläubiger sein. Das Angebot liegt uns schriftlich vor.
Das wäre ungefähr so als wenn ich wegen Mordes verurteilt worden wäre, aber einen Einspruch einlege um noch mehrere zu gestehen.
@Hirschmann - Es ist also nur jemand symphatisch der deiner Meinung ist Ich jedenfals bin nicht auf der Welt um es anderen recht zu machen, sondern in erster Linie mir. |