Laut Handelsblatt beruht der Verdacht darauf, "... dass die Verantwortlichen der Wirecard durch die Ad-hoc-Mitteilungen vom 12.03.20 und vom 22.04.20 irreführende Signale für den Börsenpreis der Aktien der Wirecard AG gegeben haben könnten“
Die ad hoc vom 12.3 beinhaltet im Wesentlichen, dass die KPMG-Untersuchung in den Untersuchungsgebieten Indien, Singapur und Merchant Cash Advance keine Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse des Untersuchungszeitraums hat und die Untersuchung des Dritt-Partnergeschäfts noch andauert. Die ad hoc vom 22.4 beinhaltet im wesentlichen, dass es bislang keine Belege für Bilanzmanipulation gefunden wurden. Das ist m. Wissen nach nach wie vor so. Die Frage ist ob die Aussage zu keine substanziellen Feststellungen, die zu Korrekturen für die Jahresabschlüssen führen müssten. Allerdings wurde am 22.4 der Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz für den 30. April 2020 bestätigt. Das musste revidiert werden.
M.E. geht es her um die Schlüsselbegriffe "substanziellen Feststellungen, Bilanzmanipulation, Bedarf an Korrektur von Jahresabschlüssen". Nach mehrmaligem Lesen hat WDI nicht versprochen, dass alles 100% ok ist (aber manche haben das so verstanden!). Es wird wohl darauf ankommen, wie das jetzt ausgelegt wird: was sind denn substanzielle Feststellungen? Auf jeden Fall würde ich etliche Aussage der FT und anderer Medien als substanziellen Mist bezeichnen.
Hier die Ad hoc vom 22.4 "Wirecard AG: Sonderuntersuchung von KPMG dauert bis 27. April 2020 an. Untersuchung liefert bislang keine Belege für Bilanzmanipulation
Die Wirecard AG wurde aktuell von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG darüber informiert, dass KPMG die Ergebnisse der laufenden Sonderuntersuchung am Montag, den 27. April 2020, vorlegen wird. In den verbleibenden Tagen sollen noch eingegangene Datenbestände verarbeitet und berücksichtigt werden.
Bislang haben sich entsprechend des Prüfauftrages in allen vier Prüfbereichen - den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur - keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten. Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden.
KPMG führt seit Oktober 2019 im Auftrag des Aufsichtsrats der Wirecard AG eine Sonderuntersuchung durch, um die von Medien gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation aufzuklären. Die Wirecard AG wird im Sinne transparenter Prozesse den zu veröffentlichenden Bericht auf ihrer Homepage in der Sektion "Transparenz" zur Verfügung stellen.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden wie angekündigt am 30. April 2020 statt."
Ad hoc vom 12.3 "Wirecard: Sonderuntersuchung von KPMG hat in den Untersuchungsgebieten Indien, Singapur und Merchant Cash Advance keine Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse des Untersuchungszeitraums. Die Untersuchung des Dritt-Partnergeschäfts dauert noch an.
Die Wirecard AG wurde aktuell von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG darüber informiert, dass KPMG die Sonderuntersuchung zu den öffentlichen Vorwürfen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Wirecard AG in Indien und Singapur sowie den Geschäftsbereich Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending weitestgehend abgeschlossen hat. Diese Teile der Sonderuntersuchung hat in diesen Untersuchungsgebieten aus heutiger Sicht keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf führen würden.
Die Untersuchung des Dritt-Partnergeschäfts (TPA) dauert noch an und wird aus heutiger Sicht voraussichtlich zum 22. April 2020 abgeschlossen werden. Hintergrund ist die aufwendige und detaillierte Prüfung, die eine umfassendere Einsichtnahme in relevante interne Unterlagen der Wirecard Gruppe sowie externer Gesellschaften notwendig macht. Auch durch aktuelle, Corona-Virus bedingte Reiserestriktionen besonders in asiatischen Ländern muss der Zeitrahmen der Sonderuntersuchung verlängert werden.
KPMG führt seit Oktober 2019 im Auftrag des Aufsichtsrats der Wirecard AG eine Sonderuntersuchung durch, um die von Medien gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation aufzuklären. Dabei werden insbesondere die vorgebrachten Vorwürfe zu den Geschäftsaktivitäten der Wirecard AG auf indischem Staatsgebiet (EMIF1A / Hermes i-Tickets Private Ltd), im Stadtstaat Singapur sowie die Geschäftsfelder Forderungsvorfinanzierung (Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending) und Dritt-Partnergeschäft (3rd Party Acquiring / TPA) untersucht. Die Wirecard AG wird im Sinne transparenter Prozesse den vollständigen KPMG-Untersuchungsbericht unmittelbar nach Erhalt auf ihrer Homepage in der Sektion "Transparenz" veröffentlichen.
Um die Untersuchungsergebnisse von KPMG im Rahmen der laufenden Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 fachgerecht berücksichtigen zu können, hat der Vorstand heute beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz (bisher 8. April 2020) auf den 30. April 2020 zu verlegen." |