Wer seine Lebensversicherung verkaufen will, sollte die Bonität des Anbieters prüfen.
Policenverkauf
Auch wenn's darum geht, schnell an eine größere Summe Bargeld zu kommen, gibt es eine Alternative zum Storno: den Policenverkauf. Inzwischen hat sich in Deutschland ein reger Zweitmarkt für Lebensversicherungen gebildet. Neben Marktführer Cashlife kaufen auch CFI Fairpay, Policendirekt, GAP Management, Life Finance, Lifebond oder BC Net Policen auf, um sie dann beispielsweise in Geschlossene Fonds einzubringen. Doch nur die wenigsten Kunden wissen davon: Während die Versicherer im Jahr 12,6 Milliarden Euro für stornierte Verträge auszahlten, wechselten 2005 am Zweitmarkt nur Verträge im Wert von 500 Millionen Euro den Besitzer. Die Branche drängt daher darauf, dass wie in Großbritannien in jeder neuen Police ausdrücklich auf die Möglichkeit des Verkaufs am Zweitmarkt hingewiesen werden muss.
Und wie funktioniert dieser Markt? Professionelle Aufkäufer übernehmen den Vertrag eines Privatkunden, zahlen bis zum Ende der Laufzeit die Beiträge und kassieren dann die Versicherungssumme samt Schlussgewinnanteil. Damit können sie dem Verkäufer mehr zahlen, als wenn dieser den Vertrag bei der Versicherung storniert. Die Zweitmarkt-Branche wirbt mit 5 bis zu 15 Prozent höheren Auszahlungssummen. Verbraucherschützer Rudnik relativiert diese Zahlen allerdings: "Die Differenz ist nicht so erheblich, in vielen Fällen liegt der Rückkaufswert nur zwei bis drei Prozent höher."
Wer seinen Vertrag verkauft, hat einen weiteren Vorteil gegenüber der Kündigung: Der Todesfallschutz bleibt ihm für die Restlaufzeit erhalten. Die Erben erhalten die Versicherungssumme abzüglich der verzinsten Beiträge und aller bis dahin angefallenen Kosten. Cashlife berechnet diesen Aufwand, indem Kaufpreis und angefallene Prämien mit einem Zinssatz von 9,5 Prozent aufgezinst werden. Wurde heute zu 20.000 Euro gekauft, der Kunde stirbt morgen und der Vertrag hat eine Todesfallleistung von 37.000 Euro, werden 17.000 Euro ausgezahlt. Wurde heute gekauft, und der Kunde verstirbt genau ein Jahr später, erhalten die Erben bei gleicher Todesfallleistung 15.100 Euro (20.000 Euro mit 9,5 Prozent aufgezinst entsprechen 21.900 Euro).
Der Haken beim Verkauf: Nur jede dritte Police, so schätzt Verbraucherschützer Rudnik, kommt für einen Verkauf in Frage. Gute Chancen haben Policen mit einem Mindestrückkaufswert von 5.000 Euro und einer Laufzeit von höchstens 15 Jahren. Nicht in Frage kommen dagegen Direktversicherungen, fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen, Policen, bei denen die Überschüsse zur Laufzeitverkürzung verwendet werden oder bei denen Teilzahlungen vorgesehen sind. Zudem sollten wie bei allen Finanzgeschäften vor dem Verkauf mehrere Angebote eingeholt werden. "Ganz wichtig", meint Stefan Kleine-Depenbrock, Vorstands-Chef von Cashlife, sei zudem, "auf die Bonität des Käufers zu achten und genau zu prüfen, ob dieser in der Lage ist, den Kaufpreis und gegebenenfalls den Todesfallschutz zu zahlen."
Quellenangabe: AOL (Foto: AOL-Archiv)
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