bleibt einfach bei den Fakten: 1.Die Kürzungen für Solaranlagen stehen seit Jahren fest, weil das im EEG so geregelt ist. Die Höhe berechnet sich gem. § 20a Abs. 2 (9 %) und § 20a Abs. 3 (richtet sich nach dem Zubau des Vorjahres, bezogen auf Quart. IV/2010 bis Quart. III/2011 führt das zu weiteren 6 %). 2.Die Höhe der Kürzungen wird jeweils im Oktober für das Folgejahr durch die Bundesnetzagentur (§ 20a Abs. 5) festgelegt. 3.Die Höhe der Kürzungen wurde am 4. November 2011 bei Anwendung des Gesetzes auf 15 % gegenüber der Vergütung 2011 (9 % gem. Abs. 2 und 6 % gem. Abs. 3) FESTgelegt. 4.Niemand darf sich also über eine Kürzung um 15 % beschweren. 5. Pressemitteilung des BMU vom 17.11.2011 (Nr. 145/11): Umweltminister R. teilt mit, dass die festgelegten Kürzungen (also die 15 %) für die Solarunternehmen kaum zu verkraften sind und dass der Zubau duch die Kürzung (um 15 %) weiter reduziert werden wird (nachzulesen auf http://www.bmu.de/pressemitteilungen/...essemitteilungen/pm/47966.php) 6. Dr. R und Dr. R überlegen sich plötzlich Ende Februar in Abweichung vom Gesetz und sämtlicher vorheriger Verlautbarungen, dass statt der 15 % doch vielleicht 30 % besser wären (zuzüglich monatlich weitere 0,15 %. Und das nicht etwa im kommenden Jahr sondern bereits in zwei Monaten. Ich verstehe einfach folgendes nicht: 1. Warum legt man erst GESETZLICH eine Quote fest und lobpreist das umsichtige Degressionsverhalten und meint, anschließend die Kürzung verdoppeln zu können, wobei die, die auf die festgelegte Quote vertraut haben, ins Gras beißen ? 2. Es ist Aufgabe der Politik, Fehlentwicklungen zu korrigieren; aber im Rahmen des Vertauensschutzes muss eine angemessene Vorlaufzeit bestehen (man muss sich darauf einstellen können). Warum wird das einfach mißachtet ? 3. Warum werden, quasi über Jahrzehnte, Milliarden in den Ausbau der Solarindustrie gepumpt, aber kurz vor dem Ziel (nämlich, dass sich die Sache wegen sinkender Anaschaffungspreise selbst trägt) hört man plötzlich auf ? Ich will nichts schönreden. SH ist ein große Risiken eingegangen, aber am Enzug der Möglichkeit, die Projekte in Deutschland zu bauen, sind sie eingegangen. SH ist pleite - d.h. alle die vorher gewart haben hatten Recht und ich Unrecht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes auf dem Grundgesetz der BRD fußt und dass dieser hier nach meiner Meinung absolut keine Beachtung gefunden hat. Meint im Übrigen auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und der könnte es möglicherweise wissen. |